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Sonja Steffen
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Sonja Steffen von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Steffen,

es geht um den Verfassungsauftrag an den Bundestag zur Ablösung von Staatsleistungen an die Kirchen durch ein Rahmengesetz, das von den Ländern
benötigt wird(Artikel 140 und 138 Grundgesetz).

Trifft es zu, dass noch kein Gesetz zu Artikel 138 Abs. 1 WRV ergangen ist und die herrschende Staatsrechtslehre dies nicht als verfassungswidrig ansieht? Begründung: "Selbstverständlich muss die Verfassung und müssen die Gesetze auch dort beachtet werden, wo sie keine Sanktion vorsehen. Im speziellen Fall des Artikel 138 Abs. 1 WRV wird das Fehlen einer Sanktion aber seit jeher als Anzeichen dafür gewertet, dass der Gesetzgeber in der Frage des Zeitpunkts ein politisches Ermessen habe".
Falls dies zutrifft: Warum sollte der Verfassungsgeber ein Interesse daran gehabt haben, dass die Verabschiedung des Rahmengesetzes auf den St. Nimmerleinstag verschoben werden kann? Ist es nicht so, dass kirchennahe
Personen in der Staatsrechtslehre im Gegensatz zu anderen Gesetzen hier das Fehlen einer Sanktion benutzten, um das Ausbleiben des Rahmengesetzes zu
rechtfertigen?
Wann ist nach Ihrer Auffassung ein angemessener Zeitraum für die Verabschiedung
des Rahmengesetzes verstrichen? Können auch Landtagsfraktionen und sogar
Landtagsabgeordnete mit einer Organklage erreichen, dass das Ausbleiben des Rahmengesetzes vom Bundesverfassungsgericht verhindert wird?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

ich stimme Ihnen vollständig zu: die Verfassungsaufträge müssen umgesetzt werden. Der Säkularismus des deutschen Staates ist zu schützen. Dennoch ist es sehr wichtig, dass die Politik eng mit den Kirchen zusammenarbeitet, da sie die Interessen vieler deutscher Bürgerinnen und Bürger bündelt.
Im gemeinsamen Dialog mit den Kirchen muss daher eine Lösung gefunden werden, die für alle Beteiligten einen guten und fairen Kompromiss darstellt. Die Notwendigkeit eines Bundesgesetzes sehe ich jedoch nicht, da die Ablösung von den Ländern ausgestaltet und bezahlt wird. Für viele Länder würde sich die Finanzierung der Ablösung derzeit sehr schwierig darstellen, da sie im Moment in erster Priorität einen ausgeglichenen Haushalt vorzuweisen haben.
Grundsätzlich ist die SPD-Bundestagsfraktion bereit im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Vorhaben die Staatsleistungen abzulösen zu unterstützen. Jedoch sind wir in einer Koalition mit CDU und CSU, die sich meiner Einschätzung nach nicht auf eine Ablösung der Staatsleistungen von Bundesebene einlassen werden.
Ich hoffe, sie haben für meine Einwände zu einer sofortigen Erfüllung des Verfassungsauftrags Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Sonja Steffen