Portrait von Sonja Steffen
Sonja Steffen
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sonja Steffen zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gustav B. •

Frage an Sonja Steffen von Gustav B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Sonja Steffen,

zurzeit ist die Einführung der Vorratsdatenspeicherung mit der Hilfe von SPD geplant. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 2. März 2010 diese jedoch für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Nun möchte ich von ihnen gerne wissen wie sie abstimmen wollen und wenn mit "Ja", warum sie denken, dass die Vorratsdatenspeicherung ein gute Sache ist.

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Sonja Steffen
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Breuer,

gerne antworte ich auf Ihre Nachricht vom 28. April 2015, in der Sie sich besorgt über die geplante Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung äußern.

Auch ich stehe einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, wie sie von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordert werden, skeptisch gegenüber.

Um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in unserer digitalen Welt bewahren zu können, hat Bundesjustizminister Heiko Maas am 15. April 2015 klare und transparente Regeln zu Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten vorgelegt. Sie orientieren sich streng an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Die Leitlinien sehen vor, die Speicherung nur in äußert engen Grenzen und für maximal zehn Wochen zuzulassen. Inhalte der Kommunikation werden nicht gespeichert. E-Mails sind grundsätzlich von der Speicherung ausgenommen. Und Betroffene müssen über den Abruf ihrer Daten informiert werden. Die rechtlichen Hürden für das Abrufen von Daten sind also sehr hoch. Die Verwendung dieser Daten wird durch strikte Vorgaben geregelt. So ist der Katalog der Straftaten beispielsweise klar auf schwerste Straftaten beschränkt und dient keineswegs der anlasslosen Überwachung.

2010 wurde das im Jahr 2007 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Die Mitte April dieses Jahres von Bundesminister Maas vorgelegten Leitlinien sind wesentlich restriktiver als das ehemalige Gesetz. Deshalb halte ich sie für eine gute Grundlage für das anstehende parlamentarische Verfahren. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dafür sorgen, dass sich die genannten Grundsätze ohne Ausnahmen auch in den gesetzlichen Detailregelungen wiederfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Sonja Steffen, MdB