Sehr geehrte Frau Borchardt,welche Vorschläge macht die Union um die massiv steigenden Steuerzuschüsse zur Beamtenbeihilfe zu begrenzen?MfG Patrik B.
https://www.investmentweek.com/beamte-treiben-die-gesundheitskosten-hoch-milliardenlast-fur-bund-und-lander/
Den GKV Versicherten bürdet die Union Zumutungen auf ,warum werden wieder einmal die Beamten geschont?
https://www.tagesschau.de/kommentar/kommentar-warken-gesundheitsreform-100.html
Bitte keinen Verweis auf die Alimentationspflicht.
Das Streiken übernehmen andere für die Beamten und die besondere Verpflichtung der Demokratie gegenüber wird durch Herrn Höcke (verbeamteter Lehrer)oder auch durch Herrn Maier (Richter)ad absurdum geführt.
https://verfassungsblog.de/warum-der-rechtsextremist-jens-maier-nicht-wieder-richter-werden-darf/
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bjoern-hoecke-darf-als-faschist-bezeichnet-werden-gerichtsurteil-zu-eisenach-a-1289131.html
Wer beschließt eigentlich das Beamtenbesoldungsrecht,das Bundesverfassungsgericht oder der Bundestag und die Landtage?
Vielen Dank für Ihre Frage. Ich teile die Einschätzung, dass steigende Beihilfeausgaben ernst genommen werden müssen. Die von Ihnen verlinkte Berichterstattung verweist auf deutlich steigende Ausgaben: Für den Bund werden 2024 rund 6,6 Milliarden Euro Beihilfeausgaben genannt, bei den Ländern ein Anstieg von 11,3 Milliarden Euro 2022 auf 13,8 Milliarden Euro 2024. Als Hauptgründe werden demografischer Wandel, medizinischer Fortschritt und allgemeine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen genannt.
Trotzdem halte ich nichts davon, die Debatte dauerhaft als Neiddebatte „GKV gegen Beamte“ zu führen. Das löst kein Finanzierungsproblem. Es hilft weder gesetzlich Versicherten noch Beamtinnen und Beamten, wenn einzelne Gruppen gegeneinander ausgespielt werden. Entscheidend ist, dass Ausgaben begrenzt, Strukturen effizienter und Fehlanreize im gesamten Gesundheitssystem abgebaut werden.
Für die Union steht dabei nicht im Vordergrund, Beamtinnen und Beamte pauschal zu „schonen“ oder pauschal zu belasten. Richtig ist: Auch im Beihilfesystem müssen Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Begrenzung der Ausgaben gelten. Die Bundesbeihilfeverordnung sieht bereits vor, dass grundsätzlich nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind. Zudem gibt es Eigenbehalte, also Kostenanteile, die Beihilfeberechtigte selbst tragen.
Was aus meiner Sicht nicht trägt, ist die Vorstellung, man könne die Finanzierungsprobleme der GKV dadurch lösen, dass man Beamte schlicht in die gesetzliche Krankenversicherung überführt. Damit würden kurzfristig zwar zusätzliche Beitragszahler in die GKV kommen, gleichzeitig entstünden aber neue Leistungsansprüche. Zudem blieben die bereits bestehenden Verpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern bestehen. Eine solche Umstellung wäre also kein einfacher Sparknopf.
Sinnvoller ist ein nüchterner Ansatz: Beihilfeausgaben müssen transparent ausgewiesen, medizinische Leistungen konsequent auf Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft, digitale Verfahren ausgebaut und Kostensteigerungen im Gesundheitswesen insgesamt begrenzt werden. Genau darum geht es auch bei den anstehenden Reformen im Gesundheitswesen: nicht um Symbolpolitik gegen einzelne Berufsgruppen, sondern um tragfähige Finanzierungsstrukturen.
Zu den von Ihnen genannten Einzelfällen im öffentlichen Dienst: Wer sich nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, hat im Staatsdienst ein Problem. Das ist keine Frage der Krankenversicherung, sondern des Dienstrechts. Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte müssen nach § 60 Bundesbeamtengesetz dem ganzen Volk dienen, ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht erfüllen und sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Einzelne problematische Fälle können aber nicht als Begründung dienen, eine ganze Berufsgruppe pauschal abzuwerten.
Ihre letzte Frage ist klar zu beantworten: Das Beamtenbesoldungsrecht beschließen die Gesetzgeber. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist der Bundestag zuständig, für Landesbeamtinnen und Landesbeamte die jeweiligen Landtage. Das Bundesverfassungsgericht beschließt keine Besoldungstabellen. Es prüft, ob gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, und setzt verfassungsrechtliche Grenzen. Innerhalb dieser Grenzen hat der Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum.
Ich werde mich deshalb nicht an einer dauerhaften Neiddebatte beteiligen. Wer die GKV stabilisieren will, muss die tatsächlichen Kostentreiber im System angehen. Wer Beihilfeausgaben begrenzen will, muss auch dort Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Ausgabendisziplin stärken. Beides ist notwendig. Beides ersetzt aber keine seriöse Reformdebatte.

