Werden Sie der Umsetzung der Chatkontrolle 1.0 ebenfalls entschieden entgegen treten?
Warum mir das so wichtig ist? Ich mache Nichts illegales und habe auch keine Absichten dazu, man könnte sagen ich habe Nichts zu verbergen, umso mehr ein Grund für mich, dass es so bleibt. Wenn es keiner richterlichen Anordnung bedarf und die Daten gesammelt werden, wer kann denn garantieren, dass das was ich gesagt habe oder welche Erkrankung ich habe oder zu welchem Zeitpunkt ich wann war nicht aus dem Kontext herausgerissen wird und mich in eine Situation bringt, die ich nicht erklären kann, weil einige schon die Vorverurteilung aufgemacht haben. Mich erschreckt es zutiefst, dass überhaupt darüber nachgedacht wird, denn wir haben doch die Statistiken zur Vorratsdatenspeicherung( wirkt sich nur zu 0,006% auf Straftaten aus) wir haben jetzt schon das Problem, dass der angebliche Kinderschutz gar keine Anwendung findet und die Strafen für bewiesene/verurteilte Pädophile beinahe lachhaft sind, da wird mehr Kontrolle Nichts nützen.
Nein, ich werde der sogenannten Chatkontrolle 1.0 nicht grundsätzlich entgegentreten. Das bedeutet jedoch keinen Freibrief zur Durchleuchtung privater Nachrichten. Damit bleibe ich bei der Linie, die ich bereits in meiner Antwort vom 21. Juli vertreten habe.
Das Fernmeldegeheimnis schützt gerade den unbescholtenen Bürger. Niemand darf darauf verwiesen werden, er habe schließlich „nichts zu verbergen“. Eine unterschiedslose staatliche Kontrolle privater Kommunikation lehne ich deshalb ab. Ich teile aber auch nicht die Forderung, digitale Kommunikationsräume müssten für unsere Sicherheitsbehörden grundsätzlich unzugänglich bleiben.
Deutschland ist erheblichen digitalen Bedrohungen ausgesetzt. Ausländische Nachrichtendienste betreiben Spionage gegen Behörden und Unternehmen. Cyberangriffe treffen staatliche Einrichtungen und kritische Infrastruktur. Auch terroristische Netzwerke nutzen Messengerdienste gezielt für ihre Kommunikation.
Deshalb dürfen wir uns nicht dauerhaft von Erkenntnissen ausländischer Nachrichtendienste abhängig machen. Die Erfahrungen mit Echelon und den später bekannt gewordenen Programmen der NSA zeigen, über welche technischen Möglichkeiten andere Staaten verfügen.
Daraus folgt nicht, dass Deutschland eine strategische Massenüberwachung nach diesem Vorbild übernehmen sollte. Es folgt daraus aber, dass wir eigene Fähigkeiten benötigen. Diese müssen gesetzlich klar begrenzt, kontrolliert und auf konkrete Gefahren ausgerichtet sein.
Die Sicherheitsinteressen Deutschlands begründen meine grundsätzliche Haltung. Die Chatkontrolle 1.0 ist allerdings kein allgemeines Instrument gegen Terrorismus oder Spionage. Die Verarbeitung bleibt auf den im europäischen Rechtsakt festgelegten Zweck beschränkt. Eine Nutzung für andere Sicherheitsaufgaben würde eine eigene gesetzliche Grundlage erfordern.
Zudem muss zwischen der vorübergehenden Chatkontrolle 1.0 und dem langfristigen europäischen Verordnungsvorhaben unterschieden werden.
Das europäische Verfahren zur vorübergehenden Regelung wurde inzwischen abgeschlossen. Der Rechtsakt wurde am 24. Juli 2026 unterzeichnet. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt gilt die Verordnung unmittelbar. Ein deutsches Umsetzungsgesetz ist daher nicht erforderlich. Die Regelung ist bis zum 3. April 2028 befristet.
Die endgültige Fassung sieht keine zentrale staatliche Sammlung sämtlicher Chats vor. Sie erlaubt bestimmten Anbietern, freiwillig eng begrenzte Prüfverfahren einzusetzen. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation und Audiokommunikation sind ausdrücklich ausgenommen.
Diese Ausnahme ist für die Sicherheit Deutschlands von besonderer Bedeutung. Starke Verschlüsselung schützt staatliche Kommunikation sowie sensible Daten von Unternehmen und Bürgern vor fremden Nachrichtendiensten und Kriminellen. Eine technische Hintertür ließe sich niemals ausschließlich von rechtsstaatlichen Behörden nutzen.
Ihre Sorge vor Fehlbewertungen ist dennoch berechtigt. Eine absolute Garantie gegen Missbrauch oder einen fehlerhaften technischen Treffer kann niemand geben.
Der Verordnungstext verlangt deshalb, möglichst wenig eingriffsintensive Technologien einzusetzen. Eine Textanalyse darf nicht den vollständigen Inhalt einer Nachricht erschließen, sondern nur nach festgelegten Mustern suchen. Bei bisher unbekannten Treffern muss vor einer Meldung eine Prüfung durch einen Menschen erfolgen.
Die Anbieter unterliegen der Datenschutzaufsicht. Gegen eine fehlerhafte Verarbeitung bestehen Beschwerdemöglichkeiten und gerichtlicher Rechtsschutz. Ein technischer Treffer ist weder ein Schuldnachweis noch eine Rechtfertigung für eine öffentliche Vorverurteilung.
Richtig ist, dass der ersten freiwilligen Prüfung durch einen Anbieter keine richterliche Anordnung vorausgeht. Diese Prüfung wird nicht von einer staatlichen Behörde angeordnet. Sobald Strafverfolgungsbehörden Zwangsmaßnahmen ergreifen wollen, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und die jeweiligen Richtervorbehalte. Diese Trennung muss erhalten bleiben.
Die von Ihnen genannte Zahl von 0,006 Prozent kann ich in dieser Form nicht als gesicherten amtlichen Befund bestätigen. Vorratsdatenspeicherung und Chatkontrolle sind zudem unterschiedliche Instrumente.
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Verkehrsdaten für einen bestimmten Zeitraum gespeichert. Bei der Chatkontrolle 1.0 geht es um begrenzte Prüfungen durch Diensteanbieter. Eine behauptete Erfolgsquote der Vorratsdatenspeicherung lässt sich deshalb nicht auf die Chatkontrolle übertragen.
Ich bleibe bei meiner bisherigen Position. Eine unterschiedslose Massenüberwachung lehne ich ab. Einer befristeten Regelung, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt und einer unabhängigen Kontrolle unterliegt, werde ich jedoch nicht pauschal entgegentreten.
Eine spätere Ausweitung des Zwecks oder eine Schwächung sicherer Verschlüsselung würde eine neue Bewertung erforderlich machen.

