Antwort 14.02.2023 von Siegfried Lorek CDU
Die Schule hat den Erziehungs- und Bildungsauftrag für die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verwirklichen (§ 1 Abs. 2 SchulG).

Foto: Marcel Ditrich
Die Schule hat den Erziehungs- und Bildungsauftrag für die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verwirklichen (§ 1 Abs. 2 SchulG).
Da wir heute noch nicht absehen können, wie sich die Pandemie im nächsten Herbst und Winter entwickelt, können wir insoweit die (stufenweise) Einführung einer Impfpflicht nicht grundsätzlich ausschließen
Die Zahlen der COVID-19 Infektionen steigen momentan stetig.
(...) einem geschlechtergerechter Sprachgebrauch beim SWR (...)