Natürlich besteht zwischen Sozialarbeitern und den Personen, die sie betreuen, ein besonderes Vertrauensverhältnis, das im Einzelfall auch ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht rechtfertigen kann.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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