Niemandem darf der Weg in den Staatsdienst aufgrund seiner bloßen AfD-Mitgliedschaft verwehrt werden. Dafür bräuchte es zwingend immer eine Einzelfallprüfung.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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