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Sebastian Hartmann
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Frage von Dietmar H. •

Sehr geehrter Herr Hartmann, wie stehen zu der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge um dem Verfall der Arbeitslöhne entgegen zu wirken?

Immer mehr Unternehmen bevorzugen eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung, sodass es zur Ausbeutung der Arbeitskräfte kommt.

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die sozialpartnerschaftliche Lohnfindung in Tarifverträgen ist ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft – so ist es oft zu hören. Doch in der Realität bröckelt dieser Pfeiler durch stetig abnehmende Tarifbindung der Unternehmen. Diejenigen Unternehmen, die die Sozialpartnerschaft vorbildlich leben und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, geraten zunehmend unter Wettbewerbsdruck. Der Staat hat begrenzte Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken. Aber er kann Anreize setzen und zeitgemäße Rahmenbedingungen schaffen. Gerade bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen tarifgebundene Unternehmen nicht länger ins Hintertreffen gelangen, weil Konkurrenten günstiger anbieten können – auf Kosten ihrer Beschäftigten. Es müssen faire Bedingungen für alle gelten.

Daher werden wir ein Bundestariftreuegesetz einführen. Wir wollen Anreize für Tarifbindung setzen, indem wir tarifgebundenen Unternehmen mehr Flexibilität einräumen und sie von administrativen Vorgaben entlasten. In einigen Fällen enthalten gesetzliche Arbeitnehmerschutzbestimmungen Öffnungsklauseln für abweichende tarifvertragliche Regelungen. Diese Öffnungsklauseln können aktuell aber auch von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern genutzt werden, die nicht tarifgebunden sind, sondern die abweichenden tarifvertraglichen Regelungen lediglich im Wege der arbeitsvertraglichen Bezugnahme anwenden. Künftig sollen Abweichungen von diesem sogenannten tarifdispositiven Gesetzesrecht auf tarifgebundene Unternehmen beschränkt werden.

Im Zuge der Mindestlohngesetzgebung 2014 wurde auch das Tarifvertragsgesetz angepasst und die Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen erleichtert. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen wir die AVE weiter erleichtern. Auch halten wir die OT-Mitgliedschaft für problematisch, da hier Unternehmen Einfluss auf die Verbände nehmen, die sich den ausgehandelten Tarifverträgen später aber nicht unterwerfen. Änderungen für eine Erleichterung von AVE waren mit der Union in dieser Legislaturperiode nicht möglich. Wir werden dieses Thema aber in Zukunft wieder aufgreifen und voranbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hartmann

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