(...) Weder der „Normalbürger“ noch ein „Kleinkrimineller“ wird in die Lage geraten, dass sein Computer von einer Online-Durchsuchung betroffen ist. Wie nachfolgend dargelegt, sind für die Vornahme der Online-Durchsuchung sehr hohe Voraussetzungen geplant - analog zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Thematik -, so dass es sich in der Praxis lediglich um sehr vereinzelte Fälle handeln wird, in denen die Maßnahme durchgeführt wird. (...)
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