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Sebastian Edathy
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Frage von Frank Z. •

Frage an Sebastian Edathy von Frank Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

ich wende mich an Sie mit einer Frage, da ich aufgrund Ihrer ausführlichen Antworten in diesem Forum auch mit einer Antwort rechnen darf.

Hinsichtlich des Termins des Inkrafttretens des DNeuG ( BT 16/7076) wurden schon mehrmals an Sie Fragen gerichtet. Zur Zeit liegt der Entwurf in einem anderen Ausschuß, an den er nachträglich überwiesen wurde. Meine Frage geht nun über den bloßen Termin der Inkrafttretens hinaus: Ist geplant, die Beamten bei einem Inkrafttreten vor dem 01.12.08 für die finanziellen Verluste zu entschädigen, die dadurch entstehen, dass mit Inkrafttreten die Jahressonderzahlung anteilig auf das Monatsgehalt übertragen wird? Es beschleicht uns Betroffene langsam der Verdacht, dass das Gesetz verzögert wird, damit es, statt wie vom Kabinett geplant im April 2008, erst im November in Kraft treten soll, damit dann die Jahressonderzahlung nicht mehr mit dem Dezembergehalt komplett, sondern dann nur noch die verbleibenden monatlichen Anteile für November und Dezember gezahlt werden, was eine Kürzung der ohnehin gekürzten Zahlung um weitere 83 % (!) bedeuten würde. Dies wäre sehr ungerecht, denn die als "Weihnachtsgeld" verunglimpfte Jahressonderzahlung wurde vor über 40 Jahren eingeführt, um den Beamten, verglichen mit der Wirtschaft; ein halbwegs angemessenes Gehalt im Jahresschnitt zu ermöglichen. Eine Tatsache, die vielen Politikern offenbar überhaupt nicht bekannt ist.

Mit freundlichen Grüssen
Frank Zellmer

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Antwort von
SPD

Rehburg, den 22. Juli 2008

Sehr geehrter Herr Zellmer,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Dienstrechtsneuordnungsgesetz“ vom 9. Juli 2008. Da ich zwei Wochen im Urlaub war, komme ich erst jetzt zu einer Beantwortung.

Ihren Wunsch nach einer zeitnahen Verabschiedung des Dienstrechtsneuordnungsetzes (DNeuG) kann ich gut nachvollziehen. Wie ich in diesem Forum bereits mehrfach mitgeteilt habe, handelt es sich bei diesem Gesetzesvorhaben um eine sehr komplexe und vielschichtige Materie. Daraus resultiert der in der Tat überdurchschnittlich lange Zeitraum, den die Gesetzgebung in diesem Fall beansprucht. Ich kann Ihnen aber versichern, dass das Gesetzgebungsvorhaben keineswegs bewusst verzögert wird, um etwa das sogenannte Weihnachtsgeld zu kürzen. Die offenen Diskussions-Punkte betreffen nach meiner Einschätzung andere Fragen. Da allerdings weiterhin Gesprächsbedarf zwischen den Fraktionen, insbesondere zwischen den Koalitionsfraktionen, besteht, möchte ich auf Ihre Detailfragen derzeit nicht näher eingehen.

Ich gehe von einer Verabschiedung des Dienstrechtsneuordnungsetzes kurz nach der parlamentarischen Sommerpause, also Mitte/Ende September bis Mitte/Ende Oktober, aus.

Federführend zuständig für die Beschlussempfehlung an das Plenum des Parlamentes ist und bleibt der Innenausschuss des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB