
(...) Ich gehe, wie in meiner vorhergehenden Antwort an Sie erwähnt, davon aus, dass das Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes nicht mehr in diesem Jahr erfolgen wird. (...) Da die Erhöhung rückwirkend erfolgt, geht Ihnen zudem kein Geld verloren, sondern es verschiebt sich lediglich der Zeitpunkt der Nachzahlung gegenüber den ursprünglichen Planungen. (...)