Gibt es hier nun mittlerweile eine Tendenz? Wird der Anspruch auf das Kinderkrankengeld, der nur bis 19.03.2022 lief, verlängert?

Ja, die Ampel-Koalition hat die längere Bezugsdauer am vergangenen Freitag nun bis zum 23.9.2022 verlängert.
Siehe hierzu den angenommenen Gesetzentwurf auf Drucksache 20/959 -> Artikel 2 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000959.pdf)
Weitere Fragen an Sascha Müller

Es gehört zu meinem Verständnis von Transparenz, dass die Ergebnisse solcher Beratungen am Ende offengelegt werden – selbstverständlich soweit dadurch keine anderen Schutzinteressen nach § 3 IFG verletzt werden

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden grundsätzlich nach Leistungsfähigkeit erhoben – bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Mehr Einkommen bedeutet also auch einen höheren Beitrag.

Das ist nicht nur eine Frage der nationalen Glaubwürdigkeit, sondern auch der internationalen Gerechtigkeit und am Ende ein Faktor von Verlässlichkeit und langfristiger Stabilität weltweit, auf die wir alle angewiesen sind.

Aktuell sind wir von fossilen Energieimporten abhängig. Es fließen dadurch erhebliche Summen ins Ausland ab.