Wie ist der Stand beim Vaterschaftsurlaub?
Sehr geehrte Frau Dittmar,
wie ist der aktuelle Stand zum Vaterschaftsurlaub, der eigentlich noch 2024 eingeführt werden sollte?
Weitere Fragen an Sabine Dittmar

Ob damit strafrechtliche Tatbestände erfüllt sind, vermag ich als juristische Laiin nicht abschließend zu beurteilen

Ich bedauere ihren mittlerweile erfolgten Rücktritt von der Kandidatur sehr.

Sollte sich dies ändern, bin ich offen für ein Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Unter den Mitgliedern der Expertengruppe Long COVID Off-Label-Use sind auch führende ME/CFS-Forschende. Deshalb ist es derzeit nicht ausgeschlossen, dass aus den Erkenntnissen der Expertengruppe auch Schlüsse für weitere Patientengruppen z.B. mit COVID-19-unabhängigem ME/CFS gezogen werden könnten. Bevor diese Erkenntnisse vorliegen, kann es jedoch keine Priorisierung oder eine Entscheidung für eine Kostenübernahme geben.