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Sabine Dittmar
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Frage von Erwin D. •

Hallo, warum gibt es eine Gaspreis- und Strompreisbremse, aber keine Energiepreisbremse

Hallo. ich lebe in einem EFH mit 5Personen auf dem Land, habe keine Chance auf Anschluß an Gasleitungen usw. Unser Haus haben wir 2004 gebaut und mit einer Ölheizung versehen (damals Preis/Leistung unschlagbar). Öl ist wie Gas auch sehr viel teurer als sonst. Genauso geht es meinen Nachbarn die bereits eine Pellets Heizung eingebaut haben. Da stellt sich mir die Frage: Warum wird Gas und Strom gedeckelt, aber Öl und Pellets nicht? Warum wird ein Haushalt mit Gasheizung bevorzugt behandelt. Warum werden nicht alle Energieträger gleich gefördert/gedeckelt - d.h.: Ein Haushalt benötigt im Durchschnitt 20000 kwh um zu heizen, egal ob Gas, Öl, Strom, Holz oder sonst was. X% davon werden preislich gedeckelt, für den Rest wird der aktuelle Marktpreis fällig. Bitte erklären Sie mir diese Vorgehensweise. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

in der Zeit seit Ihrer Fragestellung haben die Abgeordneten der Ampelkoalition sehr viele Eingaben zur Energiepreisbremse  erreicht. Diese sind in den politischen Diskussionsprozess eingeflossen und haben zu einer Berücksichtigung anderer Energieträger als Gas und Strom bei der staatlichen Förderung geführt. Nun stellt sich die Lage ganz in ihrem Sinne dar:

Ein spezieller Härtefallfonds ist eingerichtet worden: Private Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas geheizt haben, hatten ebenfalls mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen. Dazu wird der Bund im Wirtschaftsstabilisierungsfonds insgesamt maximal 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Die Entlastung durch den Fonds orientiert sich an der Logik der Preisbremsen für Gas und Wärme. Auch dort müssen die Verbraucher:innen etwa eine Verdopplung der Kosten tragen bzw. über staatliche Leistungen wie Wohngeld oder Bürgergeld noch weiter abfedern. Dementsprechend werden bei den nicht leitungsgebundenen Energieträgern Preissteigerungen übernommen, die über eine Verdoppelung der Kosten hinausgehen – von diesen übermäßigen Mehrkosten werden dann 80 % erstattet. Verglichen wird dabei, was die 2022 gelieferte Menge bei den Preisen von 2021 gekostet hätte. Das Antragsverfahren dafür wird derzeit erarbeitet. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert über die Bundesländer erfolgen. Wer im vergangenen Jahr beispielsweise eine Rechnung von rund 1.000 Euro für Heizöl hatte und in diesem Jahr rund 3.000 bezahlen musste, kann über die Bundesländer ca. 800 Euro erstattet bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Dittmar

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