
Der Kreis der Empfangsberechtigten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist in §1 AsylbLG abschließend geregelt.
Tobias Schult
Der Kreis der Empfangsberechtigten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist in §1 AsylbLG abschließend geregelt.
Die erhaltenen Leistungen richten sich nach Bedarf und Wohnort der geflüchteten Personen. Daher kann keine Maximalsumme genannt werden.
Diese Ziele lassen sich nur mit umfassenden Sanierungen des Schienenbestandes und gleichzeitigem Aus- und falls geboten auch Neubau vorantreiben
Ich habe im Dezember die Patenschaft für Arash Sadeghi übernommen.
„Zur weiteren Erforschung und Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung rund um die Langzeitfolgen von Covid19 sowie für das chronische Fatigue-Syndrom (ME/CFS) schaffen wir ein deutschlandweites Netzwerk von Kompetenzzentren und interdisziplinären Ambulanzen.“
Wir verurteilen die schweren Verstöße gegen Frauenrechte, die brutalen Repressionen gegen Demonstrierende und die willkürliche Inhaftierung von Menschen, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen