Guten Tag Herr Holschuh, mit welcher Berechtigung kann man in Zeiten, in denen die Demokratie so unter Druck steht, ein vorbildliches demokratisches Mittel wie das IFG derart beschneiden?
Vielen Dank für Ihre Frage.
Ich halte Transparenz staatlichen Handelns für einen wesentlichen Bestandteil einer lebendigen Demokratie. Das Informationsfreiheitsgesetz leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, staatliches Handeln nachzuvollziehen.
Gleichzeitig muss jedes Gesetz regelmäßig darauf überprüft werden, ob es seinen Zweck erfüllt und praktikabel ausgestaltet ist. Wenn über Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz diskutiert wird, bedeutet das aus meiner Sicht nicht automatisch eine Schwächung der Demokratie oder eine Einschränkung von Transparenz. Entscheidend ist, dass der Zugang zu staatlichen Informationen grundsätzlich erhalten bleibt und berechtigte Interessen – etwa der Schutz personenbezogener Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder die Funktionsfähigkeit der Verwaltung – angemessen berücksichtigt werden.
Für mich gilt: Eine starke Demokratie braucht Transparenz, aber auch eine handlungsfähige Verwaltung. Deshalb werde ich jede Reform daran messen, ob sie beide Ziele in ein ausgewogenes Verhältnis bringt.
Eine faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes, wie von vielen befürchtet, wird es mit der SPD nicht geben. Allerdings muss man schon auch gesellschaftliche Veränderungen berücksichtigen z.B. den Schutz kritischer Infrastruktur. Aus demselben Grund sollte geprüft werden, ob der Kreis der berechtigten Antragsteller auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränkt werden sollte.
Das IFG ist eine wichtige Errungenschaft. Die Verwaltung und die Regierungen müssen möglichst große Transparenz herstellen um dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.

