
(...) Das Bundesministerium für Gesundheit verfolgt die Auszahlung der Mittel durch das Bundesamt für Soziale Sicherung aber sehr aufmerksam. Die Bundesländer seien mehrfach dazu aufgefordert worden, über den jeweils aktuellen Stand der zusätzlichen Intensivbetten nach § 21 Absatz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu berichten. (...)