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Rudolf Henke
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Frage von Stefan R. •

Frage an Rudolf Henke von Stefan R. bezüglich digitale Infrastruktur

Sehr geehrter Herr Henke,

gemäß Ihrer früheren Antwort liegt Ihnen viel an einer guten Prüfung von schädigenden Einflüssen der Mobilfunkstrahlung auf Gesundheit und Umwelt.

1) Welche Bedeutung muss man der neuen Untersuchung (Hardell und Carlberg) geben, welche Unzulänglichkeiten unserer Grenzwerte sowie Interessenskonflikte bei deren Festsetzung aufgedeckt hat? https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7405337/

2) Werden Sie sich für die Einführung und Bewahrung der strahlungs-armen "weißen Zonen" einsetzen, um der wachsenden Anzahl von Allergikern die Wahl eines für sie gesundes Wohnortes zu ermöglichen, und ferner um jedem Bürger seine individuelle Wahlfreiheit zur Gesundheitsvorsorge zu bewahren?

Wie weit besteht inzwischen ein Bewusstsein dafür, dass solche weißen Zonen starken Wertzuwachs erfahren werden, wegen ihrer extremen Seltenheit und dem steigenden Bedarf?

Nachdem sich immerhin Palm-Beach in den USA ganz vom 5G-Netzausbau befreien konnte. https://stateofthenation2012.com/?p=113333 und die dortige Bevölkerung (hochgradig Milliardäre) vor der 24-stündigen Strahlenexposition aus neuen Funkmasten nun verschont ist: Warum denkt man nicht auch hierzulande an eine optionale Möglichkeit für Gemeinden, sich von dem Ausbauzwang zu befreien, dem sie ansonsten ausgeliefert sind?

Wie stehen Sie zu der Idee, dass sich Regionen und Gemeinden für Erhalt und Etablierung strahlungsarmer Zonen bewerben können? Analog wie bei "Luftkurort" und dem "Bad"-Status, (oder analog zur Option auf Bahnreisen für Handy- oder Ruhe-Abteil, wäre es nicht sogar noch wichtiger, eine derartige Option für Wohngebiete zu schaffen (zumindest wenn diese ausreichend mit Glasfaser versorgt sind und die lokale Mehrheit ein Funkloch befürwortet) ?

Kann man angesichts der zunehmenden Knappheit solcher Flächen von einem Wertschöpfungspotential sprechen und einen Nachfrage-Boom antizipieren?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reich,

vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 10. August zu der Thematik von möglichen gesundheitlichen Gefahren durch die Einführung des 5G-Standards.

Zunächst möchte ich auf das in meiner Antwort an Sie aus dem letzten Jahr angesprochene Projekt des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) mit dem Thema „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)“ zu sprechen kommen. Wie in meiner damaligen Antwort dargestellt, beschäftigt sich das Büro mit einer sorgsamen Bewertung der möglichen technischen, gesellschaftlichen und gesundheitlichen Folgen der Fortentwicklung der Mobilfunktechnik. Dem Endbericht, welcher sich laut TAB derzeit in der Erstellung befindet, blicke ich weiterhin gespannt entgegen.

Zugleich begleitet das Bundesamt für Strahlenschutz den Auf- und Ausbau der 5G-Netze mit eigenen Forschungsvorhaben. Das Bundesamt untersucht auch eventuelle biologische und gesundheitliche Wirkungen der noch wenig erforschten Frequenzbänder (bei 26 Gigahertz und höher). Darüber hinaus sieht die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung vor, die Begleitforschung zu Wirkungen auf Menschen und Umwelt durch Einrichtung einer kontinuierlichen Forschungsförderung weiter zu intensivieren. Des Weiteren soll das im Februar dieses Jahres gegründete „Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder“ als zentrale Anlaufstelle zu allen Strahlenschutz- und Gesundheitsfragen bezüglich elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder fungieren. Vor allem im Bereich der Kommunikation und Information gehört zu den Aufgaben des Zentrums, das Teil des Bundesamtes für Strahlenschutz ist, die erweiterte Aufarbeitung fachspezifischer Forschungsergebnisse für die interessierte Öffentlichkeit.

Hinsichtlich Ihrer Äußerung zu den neuen Untersuchungen der Wissenschaftler Lennart Hardell und Michael Carlberg möchte ich anmerken, dass die International Commission on non-ionizing radiation protection (ICNIRP) als Verein verfasst worden ist, um ihre Unabhängigkeit von kommerziellen, nationalen und persönlichen Interessen zu wahren. Nach ihrer Satzung muss ihre Zusammensetzung den ausgewogenen Sachverstand und die wissenschaftliche Unabhängigkeit gewährleisten. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, verfügt die ICNIRP über ein Reglement, wonach ihre Mitglieder nicht in der Industrie beschäftigt werden können. Zudem müssen die Mitglieder den Grundsatz der Unabhängigkeit der ICNIRP wahren und ihre persönlichen Interessen offenlegen. Der Europäischen Kommission sind nach eigener Auskunft keine Interessenkonflikte von Mitgliedern internationaler Gremien wie der ICNIRP bekannt. Unter anderem sind Beschäftigte von Hersteller- beziehungsweise Betreiberunternehmen von der Mitgliedschaft in der ICNIRP und der Mitarbeit in ihren Arbeitsgruppen ausgeschlossen.

Bei der Festlegung von Grenzwerten für den Mobilfunk wird das Prinzip des vorbeugenden Gesundheitsschutzes angewandt. Für den neuen Mobilfunkstandard 5G gelten dabei die gleichen Grenzwerte wie für die bisherigen Mobilfunkstandards. Die Grenzwerte bezüglich elektromagnetischer Felder basieren auf den Ergebnissen wissenschaftlicher Studien, die durch nationale und internationale Expertengremien bewertet wurden und bereits vorsorgliche Abschlagsregelungen beinhalten. Um den vorbeugenden Gesundheitsschutz für den Mobilfunkstandard 5G einschließlich für spätere Ausbauschnitte vorgesehene neue Frequenzbereiche zu gewährleisten, sind die bestehenden Grenzwerte von entscheidender Bedeutung. Die Einhaltung der Grenzwerte wird durch das Standortbescheinigungsverfahren der Bundesnetzagentur sichergestellt. Nach den international anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen gelten Funkanlagen als gesundheitlich unbedenklich. In der Praxis werden die Grenzwerte dabei nicht nur jederzeit eingehalten, sondern in der Regel weit unterschritten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich für einen flächendeckenden Mobilfunkausbau auch im Bereich von 5G ein. Es sollen sämtliche Funklöcher beziehungsweise weißen Flecken geschlossen werden. Meines Erachtens macht gerade die beispiellose Corona-Pandemie noch einmal deutlich, wie wichtig hochleistungsfähige digitale Infrastrukturen gerade in Krisenzeiten sind. Eine leistungsfähige, stabile und flächendeckend verfügbare Mobilfunkversorgung ist ein wichtiger Faktor bei der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in unserem Land. Gleichzeitig bin ich der Auffassung, dass die Forschung zur Reduzierung von wissenschaftlichen Unsicherheiten in solchen Bereichen gezielt unterstützt werden muss, in denen die Erkenntnislage über mögliche Wirkungen und Risiken der elektromagnetischen Felder noch nicht auf einer Vielzahl von Untersuchungsergebnissen beruht.

Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke MdB