(...) Allerdings kann die Aufklärung durch den Arzt auch schon während der Schwangerschaft, also vor der Geburt, stattfinden und auch Hebammen sollen berechtigt sein, die Blutabnahme durchzuführen, sofern die Mutter bereits aufgeklärt wurde und ein Arzt die Untersuchung angeordnet hat. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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