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Rolf Mützenich
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Frage von Yves B. •

Frage an Rolf Mützenich von Yves B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Mützenich,

in Art. 1 enthält das GG ein klares Bekenntnis zu den „Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“. Dem entspricht der breite politische Konsens über die Verantwortung, neben der Sorge um die Sicherheit der BRD und die ihrer Bürger auch jenen beizustehen, deren Staaten die nötigen Grundlagen nicht bieten können und/oder wollen. Diverse Punkte einiger aktueller Themen werfen allerdings Fragen bzgl. der Umsetzung dieses Vorsatzes auf:

Beispiel Einbürgerungsrecht ( http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,717405,00.html ):
Aufgrund der Regelung, dass Kindern mit dt. Elternteil die Staatsbürgerschaft zusteht, wächst in Pakistan eine dt. Minderheit heran, die laut AA „kaum ein Wort Deutsch spricht“ und bis auf den dt. Pass keinen Bezug zur BRD hat. Sehen Sie diese völlig unsachliche Regel nicht auch als Diskriminierung aufgrund der Abstammung?

Beispiel Entwicklungshilfe ( http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,718756,00.html ):
Wie anlässlich des Milleniumsgipfels festgestellt wurde, kann die Halbierung von Armut und Hunger bis 2015 nicht gelingen; hierzu wurde der Bundesregierung die Nichteinhaltung von Hilfszusagen vorgeworfen. Widerspricht es aus Ihrer Sicht nicht besagtem Bekenntnis, dass die Gefährdeten vom Gutdünken des Auslands abhängen, statt ihre Grundrechte wirksam und verbindlich einfordern können?

Eine folgerichtige Gesamtstrategie, langfristig allen gleiche Grundrechte auf Freiheit, Sicherheit, Wohlstand sowie global- und regionalpolitische Mitsprache zu verschaffen, erkenne ich nicht. Warum wird keine entworfen, statt an z.B. obigen Einzelaspekten willkürlich herumzudoktern?

Mit freundlichen Grüßen

Yves Busch

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Sehr geehrter Herr Busch,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Zunächst zur Frage des Einbürgerungsrechts. Ich bin nicht der Meinung, dass es hier eine Gesetzeslücke gibt. Insgesamt bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass das von rot-grün verabschiedete neue Staatsbürgerschaftsrecht richtig und wichtig war. Dies bedeutete eine längst überfällige Abkehr vom bisher allein gültigen Abstammungsprinzip (ius sanguinis). Erstmals wurde damit der Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft für eine vorläufig kleine Gruppe von Personen Kraft Geburtsort in Deutschland (ius soli) möglich. Ein Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren wird, erhält neben der Staatsangehörigkeit seiner Eltern automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Voraussetzung ist unter anderem, dass zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland gelebt hat und über eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt. Ich bin fest davon überzeugt, dass ein Land wie Deutschland, nicht zuletzt aufgrund der demographischen Entwicklung auf Einwanderung angewiesen ist. Das diese möglichst qualifiziert sein sollte und dass es im Einzelfall zu Problemen kommt, ändert daran nichts.

Zur Frage nach der Entwicklungshilfe gebe ich Ihnen Recht. Eine folgerichtige Gesamtstrategie, langfristig allen gleiche Grundrechte auf Freiheit, Sicherheit, Wohlstand sowie global- und regionalpolitische Mitsprache zu verschaffen ist ein großes Projekt. Und es wäre sicherlich wünschenswert, wenn im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe, die Abhängigkeit von Almosen und Hilfszusagen, die dann oft nicht eingehalten werden, verringert werden könnte. Hierzu hat die Sozialdemokratie durchaus auch in ihrem Programm konkrete Vorschläge erarbeitet. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich diese komplexe Frage nicht umfassend nicht im Rahmen eine Frageforums beantworten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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