(...) Es gibt aber auf jeden Fall entsprechende Sanktionsmöglichkeiten. Wer gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstößt, hat mit einem Verwarn- oder Bußgeld zu rechnen. In der Regel wird gegen die Raucherin oder den Raucher ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro erhoben. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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