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Rolf Mützenich
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Frage von Günter B. •

Frage an Rolf Mützenich von Günter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Mützenich,

am 26. Mai wurde im Bundestag über Wahlrechtsänderungen debattiert.
In seiner Rede hat Thomas Oppermann erwähnt, dass die CDU für ein Bundestagsmandat
61.000 Stimmen braucht, die CSU 62.000 Stimmen und die SPD 68.500 Stimmen.
Kann das sein? Soll das für normale Mandate gelten oder nur für Überhangmandate.
Was kann ich als Wähler tun, dass solche Ungereimtheiten, wenn sie bestehen, noch vor
der nächsten Bundestagswahl beseitigt werden?

Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Arbeit und freue mich auf Ihre Antwort.
Günter Bloitzheim

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bloitzheim,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie können als Wähler leider nur wenig tun. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht der Politik einen konkreten Auftrag gegeben – nämlich bis zum Juni 2011 ein neues Wahlgesetz zu verabschieden, welches diese „negative Stimmengewicht“ ausgleicht. Klar ist nur: Deutschland wird nach dem 30. Juni ein verfassungswidriges Wahlgesetz haben.

Entscheidender Streitpunkt zwischen Union und SPD/Grünen ist die Frage nach den Überhangmandaten. Solche Überhangmandate besitzt im Bundestag derzeit nur die Union - ganze 24. Dies hält selbst der Koalitionspartner FDP für „verfassungsrechtlich grenzwertig“. Die CDU/CSU will deshalb nicht an den Überhangmandaten rühren, da jene einen Wahlsieg von Rot-Grün selbst bei absoluter Stimmenmehrheit verhindern könnten. Thomas Oppermann hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wenn nach einer Bundestagswahl einer Mehrheit nach Zweitstimmen eine andere Mehrheit nach Mandaten gegenüber steht, Deutschland eine Verfassungskrise droht.

Die SPD hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, die Überhangmandate durch Ausgleichsmandate ihrer Wirkung zu berauben. Um eine Aufblähung des Bundestages zu vermeiden, möchten wir bis 2017 die Zahl der Wahlkreise reduzieren.

Kommt es zu keiner Einigung, könnte das Verfassungsgericht selbst eine Übergangsregelung festsetzen. Dies wäre eine Ohrfeige und eine Blamage für die Politik. Leider sieht es derzeit aber danach aus.

In der Hoffnung, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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