(...) Zutritt und Mitspracherecht haben entsprechend nur die Gewählten. Der Dialog mit der Wählerschaft muss jeder Abgeordnete selbst führen und dazu sollten Sie sich ebenfalls an Ihren zuständigen Abgeordneten des Wahlkreises wenden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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