Grundsätzlich ist die Gerichtsbarkeit des IStGH auf vier Verbrechen beschränkt: auf den Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und seit dem 17. Juli 2018 auch auf das Verbrechen der Aggression.
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.

