Frage von Carsten K. • 08.12.2023

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Pressefoto/BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN/Dominik Butzmann
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Denn diese gewährleistet, dass die Abgeordneten ihre Aufgabe unabhängig und frei ausüben können.
Die Coronazeit mit Schließungen oder starken Einschränkungen sowie gestiegene Personal-, Lebensmittel- und Energiekosten haben bereits in den zurückliegenden Jahren zu starken Einbußen geführt.