
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war die Bundesregierung gefordert, den Haushaltsentwurf 2024 mit umfangreichen Sparmaßnahmen vorzulegen.
Pressefoto/BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN/Dominik Butzmann
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war die Bundesregierung gefordert, den Haushaltsentwurf 2024 mit umfangreichen Sparmaßnahmen vorzulegen.
Ein Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Zudem würde ein solches Verfahren wahrscheinlich Jahre in Anspruch nehmen. Und das demokratiefeindliche Gedankengut lässt sich nicht einfach verbieten. Selbstverständlich müssen aber alle verantwortlichen Verfassungsorgane die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden beständig im Blick behalten und die Argumente des Für und Wider eines Verbots sorgfältig abwägen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war die Bundesregierung gefordert, den Haushaltsentwurf 2024 mit umfangreichen Sparmaßnahmen vorzulegen.
Die Kommunen kennen die Situation vor Ort am besten und sollten daher mehr Möglichkeiten erhalten, lokale Beschränkungen bis hin zu Verboten rechtssicher auszusprechen und über Beschränkungen des privaten Feuerwerks selbst entscheiden zu dürfen
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war die Bundesregierung gefordert, den Haushaltsentwurf 2024 mit umfangreichen Sparmaßnahmen vorzulegen.