Wie stehen Sie zur Solar Förderung?
Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter
Ich habe 2022 auf meinem Dach eine Solaranlage montieren lassen. Meine Frage an Sie wie stehen Sie dazu, dass für die entnommene Kilowattstunde 0,43 € und für die eingespeicherte Kilowattstunde nur sieben Cent abgerechnet werden?
Mir ist klar, dass für die Durchleitung durch das bestehende Netz eine gewisse Abgabe sein muss aber müssen das das sechsfaches sein?
So Karte Energie werden nie gingen. Ich denke es wäre sinnvoll das wird Energie da entstehen lassen, wo sie verbraucht wird.
Ich bin großer Fan der Firma Enpal, die auf unserem Dach diese Anlage errichtet hat und es wirklich keinen Anschaffungspreis kostet. Die Anlage von finanziert sich praktisch alleine.
Ich danke Ihnen sehr für Ihren Einsatz und wünsche Ihnen eine gute Zeit als Abgeordnete. Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Z.
Solar-Förderung
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Engagement für den Ausbau erneuerbarer Energien.
Einspeisevergütung
Die von Ihnen genannten 7 Cent pro Kilowattstunde richten sich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2023 in Betrieb gegangen sind, gilt eine feste Vergütung, die sich nach Größe und Art der Anlage richtet. Je kleiner die Anlage, desto höher die Vergütung – bei großen Dachflächenanlagen oder Freiflächen liegt sie derzeit tatsächlich im Bereich von 7 bis 8 Cent/kWh. Diese Vergütung wird für 20 Jahre garantiert.
Wenn Sie andererseits Strom aus dem Netz beziehen, zahlen Sie den vollen Endkundenpreis – wie beispielsweise von Ihnen angeführt 43 Cent/kWh –, weil darin neben dem reinen Strompreis weitere Entgelte erhoben werden.
Die Strompreise in Deutschland setzen sich aus bis zu acht verschiedenen Preisbestandteilen, die grob in drei Gruppen unterteilt werden:
- Beschaffungspreise (ca. 43 % des Preises für Haushalte): Diese beinhalten die Einkaufspreise für Strom, die mit den Großhandelspreisen schwanken.
- Netzentgelte: Sie decken die Kosten für den Netzbetrieb und -ausbau. Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfordert Investitionen in die Netzinfrastruktur und netzstabilisierende Maßnahmen, die regional unterschiedlich hoch sein können.
- Umlagen und Abgaben: Dazu gehören unter anderem:
- § 19 StromNEV-Umlage (Ausgleich von Mindererlösen für Netzbetreiber),
- Offshore-Netzumlage (für die Anbindung von Offshore-Windparks),
- KWKG-Umlage (Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung),
- Konzessionsabgabe (für Kommunen zur Nutzung von Straßen und Wegen),
- Stromsteuer (Energieverbrauchsteuer),
- Mehrwertsteuer (19 % auf den gesamten Strompreis).
Neben den Netzentgelten gibt es auch ein Entgelt für den Messstellenbetrieb, das die Kosten für die Messung des Stromverbrauchs abdeckt.
Steuern bei Überschusseinspeisung
Seit 2023 wurden viele steuerliche Hürden abgebaut:
- Für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden fällt keine Einkommensteuer mehr auf Einspeisegewinne an.
- Zudem entfällt bei diesen Anlagen die Umsatzsteuerpflicht.
Wenn Sie also eine Anlage unterhalb dieser Grenze betreiben, müssen Sie keine Steuern auf Ihre Einspeisung zahlen. Bei sehr großen Anlagen oder wenn Sie rein gewerblich einspeisen, gelten andere Regeln.
Mir ist wichtig, dass die Energiewende im Einklang mit Natur- und Artenschutz erfolgt und dass die Akzeptanz vor Ort nicht verspielt wird. Ich werde Ihren Hinweis auf die Priorisierung versiegelter Flächen in geeigneter Form in die politischen Gespräche einbringen.
Herzlichen Dank, dass Sie so engagiert mitdenken und bereit sind, selbst aktiv zum Gelingen der Energiewende beizutragen!

