Hallo, wann setzen Sie sich endlich für mehr Transparenz ein, etwa durch die Veröffentlichung von eigenen Lobbytreffen oder durch die Unterstützung einer gesetzlichen Kontakttransparenz ???

Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für mehr Transparenz für die Zivilgesellschaft was die Kontakte und Treffen mit Interessenvertretern und Politikern angeht.
Das am 25. März 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz) trat am 1. Januar 2022 in Kraft.
Das Lobbyregister löste am 1. März 2022 die bis dato von der Bundestagsverwaltung geführte Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter:innen (Verbändeliste) ab.
2021 hatte unser damaliger Koalitionspartner die CDU/CSU nach jahrelangem Widerstand endlich eingelenkt und der Forderung der SPD-Bundestagsfraktion nach einem Lobbyregister stattgegeben und mit uns eine Einigung gefunden. Tatsächlich brauchte es zahlreiche Korruptionsskandale, damit die Union ihre Blockadehaltung zumindest teilweise aufgibt.
Interessenvertreterinnen und -vertreter müssen umfassende Angaben zu ihrer Identität und zum Gegenstand sowie zur Finanzierung der Interessenvertretung machen. Auch müssen sie sich an einen verbindlichen Verhaltenskodex für integre Interessenvertretung halten. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht droht ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden im Register veröffentlicht.
Bei der Gesetzesberatung war der zentrale Streitpunkt innerhalb der damaligen großen Koalition Transparenz über Lobbyismus gegenüber der Bundesregierung: Die Union wollte das Register ausschließlich auf Kontakte von Lobbyisten zu Bundestagsabgeordneten beschränken und nicht auf die Bundesregierung ausweiten. Diese Beschränkung hat die SPD erfolgreich verhindert. Über 90 Prozent der Gesetze werden in den Ministerien verfasst. Natürlich wenden sich Lobbyisten daher in erster Linie an die Ministerien.
Unter der SPD-geführten Ampelkoalition hat der Deutsche Bundestag im Oktober 2023 ein Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes verabschiedet, das März 2024 in Kraft trat.
Mit der Gesetzesänderung wurden eine Vielzahl zusätzlicher Angaben von Interessenvertretenden verlangt. Insbesondere wurden Eintragungspflichten inhaltlich erweitert und verschärft. Die Möglichkeiten, bestimmte Angaben nicht zu veröffentlichen, wurden eingeschränkt.
Die Gesetzesänderung führte dazu, dass noch mehr und detailreichere Angaben über die Kontakte zu Adressaten des Bundestages und der Bundesregierung, die konkreten Inhalte der Interessenvertretung und auch die finanziellen Aufwendungen in diesem Zusammenhang einzutragen und damit auch öffentlich zu machen sind. Anzugeben sind nunmehr auch die mit der Lobbyarbeit verbundenen konkreten Regelungsvorhaben und die damit verbundenen Stellungnahmen und Gutachten.
Ziel dieser Änderungen ist die Gewährleistung größtmöglicher Transparenz im Hinblick auf die Lobbyarbeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schwarzelühr-Sutter