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Rita Hagl-Kehl
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Frage von Horst G. •

Wann wird meine Forderung nach dem Patientenentschädigungs-und Härtefallfonds, und auch die schon längst überfällige und die noch immer fehlendende Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern geschaffen??

Sehr geehrte Frau Hagl-Kehl, wann wird meine " berechtigte Forderung " nach der " schon längst überfälligen, " und auch nach der " noch immer fehlendenden Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern endlich mal gesetzlich auf den Weg gebracht " ???
2. Wann wird " endlich " der Patientenentschädigungs- und auch der Härtefallfonds gesetzlich baldmöglichst tatkräftig auf den Weg gebracht " ???
3. Wann wird der " schon längst überfällige, " und auch der " noch immer fehlende Patientenentschädigungs - und auch der " schon längst überfällige, " und auch der " noch immer fehlende Härtefallfonds ohne Deckelung gesetzlich baldmöglichst tatkräftig auf den Weg gebracht " ???
4. Werden Sie zusammen mit dem Bundeskanzler sich " baldmöglichst tatkräftig dafür einsetzen, " dass die Patientenrechte, und auch die Patientensicherheit baldmöglichst tatkräftig die oberste Priorität erlangen werden " ?
5. Wann wird der " schon längst überfällige Gesetzesentwurf endlich dem Bundeskabinett vorgelegt "?
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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Patientenrecht über die Online-Plattform abgeordnetenwatch.de.

Zu Ihrer ersten Frage:

In den vergangenen Jahren konnten wir bereits einige Verbesserungen in verschiedenen Aspekten des Patientenrechts erreichen. Als aktuelles Beispiel möchte ich an dieser Stelle die vor kurzem beschlossene Umwandlung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland zum 1.1.2024 in eine unabhängige Stiftung unter maßgeblicher Beteiligung der Patientenvertretung nennen, durch welche die Beratung von Patientinnen und Patienten ohne die Einflussnahme Dritter gestärkt wird. Grundsätzlich setzen wir uns für die Verbesserung der Stellung von Patientinnen und Patienten im bestehenden Haftungsrecht ein. Meines Wissens gibt es in der Praxis im Zivilprozessrecht bereits die Möglichkeit der "Beweiserleichterung", beispielsweise beim objektiven Vorliegen grober Behandlungsfehler, die zu einer Umkehr der Beweislast führt. Eine generelle Beweislastumkehr im Patientenrecht ist darüber hinaus nicht vorgesehen.

Die Fragen 2, 3 und 4 möchte ich aufgrund des engen Bezugs zueinander gemeinsam beantworten:

Im Koalitionsvertag haben wir uns zum Ziel gesetzt, einen gedeckelten Härtefallfonds auf den Weg zu bringen, da wir dies für die momentan angebrachteste Lösung halten. Daran werden wir auch weiterhin festhalten und diesen im Laufe der Legislaturperiode umsetzen. Zu der Ausgestaltung eines solchen Fonds, bspw. die Frage gedeckelt oder ungedeckelt, sowie den Konsequenzen herrscht auch auf Seiten der Patientenvertreter eine anhaltende Diskussion. Hierzu möchte ich auf eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Gesundheit aus der vergangenen Legislaturperiode verweisen, in welcher auch verschiedene Sachverständige genauer auf die damit verbundenen Probleme in der Praxis hinweisen. Über folgenden Link können Sie diese aufrufen:  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw45-pa-gesundheit-haertefallfonds-799230

Zu Ihrer fünften Frage:

Das von Ihnen angesprochene Petitionsverfahren wurde vom Deutschen Bundestag in seiner Sitzung am 27. September 2018 entsprechend der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses angenommen. Die Beschlussempfehlung lautet:

1. Die Petition

a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Gesundheit – als Material zu überweisen,

b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit der Petent das Arzthaftungsrecht anspricht,

2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Daraus ergibt sich somit allerdings nicht zwingend der Beginn einer Gesetzgebungstätigkeit.

Abschließend möchte ich Ihnen nochmal für die gestellten Fragen danken.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Hagl-Kehl

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