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Frage von Manfred H. •

Frage an René Röspel von Manfred H. bezüglich Tourismus

Warum gibt es in ihren Wahlbezirk keinen Wohnmobilstellplatz?
Hagen hat über 200.000 Einwohner. Reichlich Kultur und verschiedene Museen anzubieten.
2 neue Galerien und eine noch intakte Fussgaengerzone. Auch Sport- Freizeitmöglichkeiten sind vorhanden.
Aber keine Möglichkeit, die Stadt mit einen Wohnmobil für 2 Tage und mehr zu besuchen.
Noch nicht einmal an der Kanustrecke oder Freilichtmuseum.
Es ist keine Lösung die Nacht auf einen Discounter- Parkplatz zu verbringen.
Ebenso sind Übernachtungsplaetze, die von freundlichen Hoteliers gegen ein Abendessen zur Verfügung gestellt werden, sehr schlecht an den ÖPNV angebunden.
Kleine Städte um Hagen herum haben das Problem erkannt, da Wohnmobilisten auch Einnahmen bedeutet
und bis zu 8 Wohnmobil- Stellplätze eingerichtet. Das auf diesen Wohnmobil- Plätze auch Treveler kampieren, gehört ins Reich der Ammenmärchen. Und wenn es doch Mal ist, der Platz sollte Gebührenpflichtig sein.
Ich bedanke mich schon einmal über eine Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu einem allerdings rein lokalpolitischen Thema, mit dem ich nicht befasst bin. Ich kann deshalb nur den öffentlich bekannten Stand der Dinge erläutern:

Bei der Verwaltung der Stadt Hagen arbeitet unter Federführung der HagenAgentur eine Arbeitsgruppe „Wohnmobilstellplätze“. In der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses (am 4. Oktober 2017) wurde diskutiert, dass bereits ein Gespräch mit einem potentiellen Interessenten geführt worden sei; dessen Vorstellungen bezüglich eines Wohnmobilstellplatzes seien derzeit allerdings nicht realisierbar, da eine Stellplatzanzahl als betriebswirtschaftlich notwendig erachtet wurde, die derzeit „flächenmäßig nicht abgebildet“ werden könne.
Man habe sich im Ausschuss geeinigt, dass bei entsprechender Flächenverfügbarkeit der Kontakt zu einem potenziellen Investor bzw. Betreiber wieder aufgenommen werden soll. Vorher müsse festgestellt werden, wie groß eine solche Anlage auszulegen ist, damit sie sich rechnet. Bei größeren Stellplätzen sei ein Bebauungsplanverfahren notwendig, damit Planungsrecht geschaffen werden kann.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information zunächst gedient zu haben und möchte Ihnen empfehlen, sich mit Anregungen und Fragen zu diesem Thema an die HagenAgentur zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

René Röspel