(...) Ich nehme an, dass Sie eine Vorauszahlung auf Ihr Einkommen aus selbständiger Arbeit oder Ihre Rente zahlen müssen und die Zinsabschlagssteuer auf Kapitaleinkommen. In der Tat ist es nicht vollkommen gerecht, dass Sie Steuern im Voraus zahlen müssen und die Abgeltungssteuer zudem auch vor dem Steuerbescheid eingezogen wird. (...)
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