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Reinhard Houben
FDP
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Frage von Janina K. •

Wird das Recht auf Unversehrtheit zur neuen Moraldebatte missbraucht, bei der egalitäre Differenz normativ keine Rolle spielt, weil beim Gesundheitssystem jahrelang am falschen Ende gespart wurde?

Menschen, die kaum Risiko eines schweren Verlaufs haben, sollen sich aus Solidarität impfen lassen, dadurch würden Vulnerable geschützt und sie selbst bei allen Eventualitäten auch. Die Gesellschaft ist divers; die Moral wird dadurch auf die Probe gestellt, wo sie an Grenzen stößt & welcher Umgang folgt. Mir fehlt diese Einsicht in der Politik. Statt auf Solidarität auch mit den 'Unvernünftigen' zu setzen, wie wir es bei 'vermeidbaren' Erkrankungen im Gesundheitswesen bisher getan haben, wird in 'gut' und 'böse'-Kategorien gespalten, wobei den jeweiligen Positionen das Normative zu fehlen scheint. Mir macht diese Moral Angst. Eine Moral, bei der Menschen es als alltäglichen Umgangston etablieren in "die einen" und "die anderen" zu entscheiden; eine Moral, bei der man sich positionieren soll,bei der man kategorisiert wird und nach der sich die Gesellschaft organisiert. Wäre die Fürsorge für jeden, der sie braucht - ungeachtet der 'Unvernunft' - nicht ein Anfang? (Egalitäre Differenz)

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Oktober zum Thema Corona-Impfung.

Wenngleich eine Impfung gegen das Corona-Virus im Rahmen der Empfehlung der Ständigen Impfkommission unbedingt zu empfehlen ist, sollte eine generelle Spaltung der Gesellschaft nach dem Schema "2G" vermieden werden. Die Entscheidung, ob sich eine Person gegen das Virus impfen lässt, bleibt zuallererst eine individuelle Entscheidung. Eine Impfpflicht ist hierbei wenig zielführend. Von tagesaktuell negativ-getesteten Personen geht ein ähnlich geringes Infektionsrisiko aus, wie von Genesenen und Geimpften. Eine Ungleichbehandlung dieser Gruppen durch politisches Handeln ist somit verfassungsrechtlich schwer zu begründen.

Die steigende Impfquote ermöglicht eine Neuordnung der Corona-Maßnahmen. Gemeinsam mit den Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen hat die FDP-Fraktion am 27. Oktober ein Gesamtpaket geschnürt. Mit diesem werden nicht nur Befugnisse wieder an das Parlament zurückgegeben, sondern auch die Bürgerrechte gestärkt. Den §28a Absatz 1 IfSG mit seinen schweren Grundrechtseingriffen wollen wir endgültig stilllegen. Um die nach wie vor bestehenden Gefahren, die von Covid-19 ausgehen, angemessen zu bekämpfen, werden wir eine Rechtsgrundlage für die Bundesländer schaffen, um für einen Übergangszeitraum befristet bis zum 20. März 2022 weniger eingriffsintensive Maßnahmen – beispielsweise die Maskenpflicht und 3G-Regel - anordnen zu können, soweit sie zur Verhinderung einer erneuten dynamischen Verbreitung von Covid-19 erforderlich sind. Die Pandemie ist zwar noch nicht beendet, muss aber anders bekämpft werden. Der Schlüssel zur Beendigung der Pandemie ist weiterhin eine möglichst hohe Impfquote.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Houben

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