
(...) Religionsfreiheit ist ein hohes Gut, die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet jedermann Religionsfreiheit, jedoch darf geltendes EU-Recht nicht durch religiöse Regeln eingeschränkt oder sogar aufgehoben werden, ein Scharia-Vorbehalt ist somit ausgeschlossen. Dies gilt im Falle eines Beitritts natürlich auch für Albanien. (...)