Sind Sie für oder gegen die Koppelung von Rentenalter und Lebenserwartung?
Sehr geehrte Frau N.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Rente. Ich vermute, Sie fragen aufgrund der vorgestellten Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Diese dienen nun als Grundlage für die kommende Gesetzgebung. Ein Gesetzentwurf liegt allerdings noch nicht vor. Hier liegt der Ball zunächst bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales.
Unabhängig von der kommenden Gesetzgebung halte ich die Vorschläge der Alterssicherungskommission für nachvollziehbar. Wir werden alle zum Glück stetig älter. Die Lebenserwartung steigt. Somit steigt auch die Zeitdauer, wie lange man Rente bekommt. Es ist also vernünftig, das Renteneintrittsalter und die Lebenserwartung immer gemeinsam zu betrachten. Die Vorschläge der Alterssicherungskommission sind hier auch sehr bedacht und zurückhaltend: "Die Kommission hält es für sachgerecht, einem Anpassungsmechanismus zu folgen, mit dem ein Jahr zugewonnene Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf acht Monate längeres Arbeiten und vier Monate längeren Rentenbezug verteilt wird. Dadurch würde das heutige Verhältnis der bedingten Lebenserwartung bei Renteneintritt (ca. 20 Jahre) zur durchschnittlichen Dauer der Erwerbsphase (ca. 40 Jahre) etwa konstant gehalten."
Von 2031 bis 2041 würde sich das Renteneintrittsalter somit in kleinen Schritten um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre verschieben.
Sehr geehrte Frau N., ich hoffe, diese Information hilft Ihnen weiter.
Mit besten Grüßen
Reinhard Brandl

