Letzteres bedeutet aber explizit nicht, dass der Staat Religionen oder Weltanschauungen gleichgültig gegenübersteht, sondern durchaus die Kooperation in einigen Feldern, beispielsweise bei der Seelsorge oder bezüglich des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen, verfassungsrechtlich zugelassen ist.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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