Ich lehne die aktuell debattierte Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes entschieden ab, da dadurch staatliches Handeln intransparent wird.
Ich selber bin zu keinem Zeitpunkt an dieser Entscheidung beteiligt gewesen.
Wer bereits über eine Revision, Bestenauslese und zusätzliche Verantwortung ein Beförderungsamt erreicht hat, darf dadurch nach unserer Auffassung nicht schlechtergestellt werden oder den Eindruck gewinnen, dass besonderes Engagement künftig „leerläuft“.
Die Landesregierung sollte das 2025-er BVerfG-Urteil zwar gründlich auswerten, aber dann zügig analog auf die Landesbeamten anwenden
Ukrainische Führerscheine dürfen in Deutschland grundsätzlich während des vorübergehenden Schutzes genutzt werden.
Ich bin grundsätzlich großer Anhänger des Freihandels, da so Kostenvorteile und auch Wohlstand entstehen.

