In Schleswig-Holstein ist der Abschuss von Katzen eine Maßnahme, die durch das Landesjagdgesetz geregelt wird. Da dieses Gesetzt jedoch auf Landesebene und nicht auf Bundesebene geregelt wird und ich meinen Wahlkreis als Abgeordneter für die Bundesebene vertrete, kann ich mich lediglich dagegen aussprechen.
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