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Ralf Stegner
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Frage von Martin S. •

Werden Sie sich in den Beratungen über das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz für eine auskömmliche Finanzierung von ambulanter Psychotherapie und eine Entlastung der Versorgungssituation einsetzen?

Sehr geehrter Herr Stegner,

ich bin niedergelassener Psychotherapeut in Münster.

Die Regierungskoalition plant, Psychotherapie nicht mehr extrabudgetär zu vergüten. Diese Maßnahme würde zwangsläufig zu einer weiteren Verknappung von Therapieplätzen führen. Die Wartezeiten werden sich weiter erhöhen, Praxen werden weniger rentabel.

Ferner ist vorgesehen, dass die Zuschläge zur Kurzzeittherapie gestrichen werden sollen. Dies bedeutet eine weitere Kürzung der Honorare für Psychotherapie nach der Kürzung um 4,5% zum 01.04.2026.

Es ist vielfach belegt, dass jeder Euro, der in die ambulante Psychotherapie fließt, ein Mehrfaches an Folgekosten einspart.

Gleichzeitig entzieht sich der Staat seiner Verpflichtung, die Krankenversicherung der Bürgergeldempfänger auskömmlich zu finanzieren.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Prognosen zufolge könnte das Defizit bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro steigen. Weitere Beitragserhöhungen können wir weder den Versicherten und Rentnerinnen und Rentnern noch den Beschäftigten und ihren Arbeitgebern dauerhaft zumuten. Die notwendige Stabilisierung der GKV darf jedoch nicht dazu führen, dass sich die Versorgung psychisch erkrankter Menschen stark verschlechtert, gerade auch in Hinblick darauf, das es bereits jetzt schwer ist, einen Therapieplatz zu erhalten.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird morgen, am 12. Juni 2026, um 9 Uhr in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Die Debatte kann bei Interesse live auf bundestag.de verfolgt werden. Anschließend beginnen die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen, in diesem Fall im Gesundheitsausschuss. Und für gewöhnlich verlässt kein Gesetz den Bundestag so, wie es eingebracht wurde. Notwendige Änderungen werden wir in das parlamentarische Verfahren einbringen.

Die SPD-Bundestagsfraktion steht hierzu im Austausch mit Fachleuten, zudem haben uns zahlreiche Zuschriften besorgter Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erreicht. Die geplante Einschränkung der extrabudgetären Vergütung, die Streichung der Zuschläge für Kurzzeittherapien und die bereits erfolgte Absenkung der Honorare müssen in ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden. Was die Honorarkürzungen betrifft, habe ich mich bereits am 15.5.2026 inhaltlich geäußert. Zwar kommt die Finanzkommission zu dem Ergebnis, dass die 2020 eingeführten Zuschläge die Wartezeiten nicht messbar verkürzt haben. Zusammen mit den weiteren Maßnahmen könnte jedoch eine übermäßige Belastung der Praxen entstehen und die Versorgung zusätzlich eingeschränkt werden. Wir werden deshalb sehr genau prüfen, welche Folgen die Regelungen für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Praxen, die vorhandenen Behandlungskapazitäten und die Wartezeiten haben. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die ambulante Psychotherapie auskömmlich finanziert wird, notwendige Therapieplätze erhalten bleiben und psychisch erkrankte Menschen eine verlässliche und zeitnahe Behandlung erhalten. Ambulante Psychotherapie leistet einen wichtigen Beitrag dazu, Chronifizierungen sowie gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Folgekosten zu vermeiden. Psychische Gesundheit ist keine Nebensache, sondern eine wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, sozialen Zusammenhalt und ein gutes Zusammenleben. Wer an dieser Stelle falsch spart, riskiert langfristig höhere Kosten und eine weitere Verschärfung der Versorgungsprobleme.

Auch die gesundheitliche Absicherung von Menschen in der Grundsicherung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die derzeit aus dem Bundeshaushalt gezahlten Beiträge decken die tatsächlichen Kosten nicht vollständig. Der Gesetzentwurf sieht deshalb einen stufenweisen Einstieg in eine stärkere Beteiligung des Bundes vor. Diese Beteiligung muss weiter ausgebaut werden, damit die Kosten nicht dauerhaft einseitig von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern der GKV getragen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Stegner

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