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Ralf Stegner
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Frage von Ralf F. •

Welche Vertrauensschutz- und Übergangsregelungen für die Empfehlungen 6 und 8 der Alterssicherungskommission können Sie sich vorstellen, Herr Stegner?

Hallo Herr Stegner, meine Frau und ich haben bei der letzten Bundestagswahl u.a. auch deswegen SPD gewählt, weil sie ein klares(!) Bekenntnis zu den Renten für besonders langjährig Versicherte und langjährig Versicherte abgegeben hat. Dies hat die SPD im Koalitionsvertrag auch ausdrücklich durchgesetzt. Davon ist jetzt leider aber nichts mehr wahrzunehmen - ganz im Gegenteil. Ich bin Jahrgang 1962, habe bereits 48 ununterbrochene Berufsjahre hinter mir und hatte vor, 2027 ohne Abzüge in Rente zu gehen. Meine Frau ist Jahrgang 1964 mit 45 Beitragsjahren - sie möchte ebenfalls im kommenden Jahr -allerdings mit vollen Abzügen- vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen. Mit unseren Arbeitgebern haben wir das bereits im letzten Jahr verabredet, damit sie frühzeitig disponieren können. Eine Kollegin meiner Frau wird bereits sukzessive eingearbeitet, um ihre Aufgaben zu übernehmen. Im Moment zieht es uns irgendwie den Boden unter den Füßen weg.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage! Ihre Verunsicherung kann ich gut nachvollziehen, da die Kommission in ihrer Vorlage ja eine quasi sofortige Aufhebung der bestehenden Regelungen vorgeschlagen hat.

In der SPD-Fraktion ist uns allerdings klar, dass im Bereich der früheren Verrentungen Vertrauensschutz gilt und Übergangszeiten über mehrere Jahre (unsere Fraktions-Fachleute sprechen von fünf bis zehn Jahren) kommen müssen. Auch verfassungsrechtlich sind solche Regelungen geboten (das Bundesverfassungsgericht hatte 2004 in einem Urteil zur Anhebung des Rentenalters für Frauen eine Übergangsfrist von fünf Jahren als Maßstab angegeben).
Was die frühere Verrentung über Abschlagszahlungen angeht, so ist ein Auslaufen der Regelungen nicht geplant.


Mit freundlichem Gruß

Ralf Stegner 

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