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Ralf Stegner
SPD
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Frage von Konstantin F. •

Lieber Herr Stegner, sind Sie in Kenntnis darüber, dass die geplante Budgetierung der psychotherapeutischen Leitungen, die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung erheblich reduzieren wird?

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Antwort von SPD

Lieber Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin sowohl mit Praxen aus dem Kreis Pinneberg als auch mit meinen zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen im Austausch. So habe ich beispielsweise am 11. Mai im Rahmen einer öffentlichen digitalen Veranstaltung gemeinsam mit Dr. Christos Pantazis, dem gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, über die geplanten Neuregelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung diskutiert. Dabei habe ich auch die Anliegen verschiedener Interessengruppen, darunter unterschiedlicher Therapeutinnen und Therapeuten, aufgenommen und erörtert.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Streichung der sogenannten Angemessenheitsprüfung nicht bedeutet, dass eine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen abgeschafft wird. Die Angemessenheitsprüfung sollte ursprünglich sicherstellen, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein Einkommen erzielen, das bei voller Auslastung mit dem Einkommen anderer fachärztlicher Gruppen vergleichbar ist. In der Praxis hat sie jedoch wiederholt zu Honorarabsenkungen geführt. Diese unerwünschten Effekte sollen künftig vermieden werden.

Unabhängig davon nehmen wir in der SPD-Bundestagsfraktion die möglichen Auswirkungen der Reform sehr ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit halte ich es für problematisch, Einsparungen vorzunehmen, obwohl viele Menschen bereits heute monatelang auf einen Therapieplatz warten. Psychische Erkrankungen bedeuten für die Betroffenen oft erhebliche Einschnitte in ihrem Leben und verursachen zugleich hohe gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgekosten. Trotz der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung darf sich die ambulante Versorgung aus meiner Sicht nicht weiter verschlechtern.

Als Regierungsfraktion stehen wir in der aktuellen Diskussion über die GKV-Reform vor der Herausforderung, notwendige finanzielle Konsolidierungen mit einer verlässlichen Gesundheitsversorgung in Einklang zu bringen. Dabei müssen soziale Härten vermieden werden – sowohl für die Versicherten als auch für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen.

Deshalb bringen wir noch in dieser Woche gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern einen Entschließungsantrag ein, mit dem wir die Bundesregierung auffordern, unmittelbar nach der Sommerpause weitere gesetzliche Regelungen vorzulegen. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgungskontinuität bereits begonnener Behandlungen sowie zusätzliche extrabudgetäre Vergütungsregelungen für definierte psychotherapeutische Leistungen in einem Umfang von rund 100 Millionen Euro.

Die aktuelle gesetzliche Änderung sollte daher nach ihren tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen bewertet und nicht mit der Abschaffung einer gesetzlichen Mindestvergütung gleichgesetzt werden. Unser Ziel bleibt es, die psychotherapeutische Versorgung nachhaltig zu stärken. Die Koalitionsfraktionen werden sich deshalb dafür einsetzen, die genannten Maßnahmen in der ersten regulären Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause im Deutschen Bundestag zu beschließen.

Mit freundlichen Grüßen 

Ralf Stegner 

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