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Ralf Stegner
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Frage von Niels S. •

Warum werden Leistungen in der Psychotherapie gekürzt?

Sehr geehrter Herr Stegner,

ich wende mich als angehender Psychotherapeut an Sie. Ich erlebe, wie groß der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung ist. Die Wartelisten sind lang.

Die geplanten Honorarkürzungen von etwa 4,5 % treffen Praxen spürbar und lassen mich zweifeln, ob sich die hohen Ausbildungskosten wirtschaftlich noch lohnen. Sie gefährden damit aus meiner Sicht die Stabilität der ambulanten Versorgung. Gerade in einer Situation mit steigender Nachfrage wirkt diese Entscheidung schwer nachvollziehbar.

Unbehandelte psychische Erkrankungen verursachen zudem erhebliche Folgekosten für das Gesundheitssystem? das Rentensystem (Stichwort: Frühverrentungen) und die Gesellschaft. Eine stabile und angemessen vergütete ambulante Psychotherapie ist daher von essentieller Bedeutung für die Wirtschaft UND den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ich bitte Sie daher, sich für eine Rücknahme der Honorarkürzungen einzusetzen und für eine ausreichende Versorgung einzusetzen. Vielen Dank.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich verstehe Ihren Unmut und Ihre Sorgen und auch ich sehe Honorarkürzungen kritisch. Zu Ihrer Frage:

Die Kürzung der psychotherapeutischen Honorare ist kein Beschluss von Bundestag oder Bundesregierung. Über die Vergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet die gemeinsame Selbstverwaltung. Konkret verhandeln der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) auf Seiten der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Seiten der niedergelassenen Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten über die Honorierung der Leistungen. Beide Seiten sind gesetzlich verpflichtet, die Honorare regelmäßig (jährlich) auf Grundlage aktueller Daten zu überprüfen. Der GKV-SV und KBV bilden gemeinsam den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss (nach § 87 SGB V). Der Gesetzgeber delegiert diese und andere Entscheidungen zum Leistungsumfang und zur Vergütung aus gutem Grund an diejenigen, die für die konkrete Versorgung und deren Umsetzung unmittelbar Verantwortung tragen. Denn nur hier ist die notwendige Expertise und Datengrundlage für diese Entscheidungen vorhanden. 

Im konkreten Fall konnten sich GKV-SV und KBV im Bewertungsausschuss nicht gemeinsam auf die zukünftige Vergütung psychotherapeutischer Leistungen einigen. Deshalb wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss einberufen, der in solchen Streitfällen eine verbindliche Entscheidung trifft. 

Zu den unterschiedlichen Bewertungen und Begründungen beider Seiten finden Sie hier die jeweiligen Stellungnahmen:

Die Bundesregierung beziehungsweise das Bundesministerium für Gesundheit übt hierbei lediglich eine Rechtsaufsicht aus. Das bedeutet, dass geprüft werden kann, ob die gesetzlichen Vorgaben und Verfahren eingehalten wurden. Eine inhaltliche Fachaufsicht besteht hingegen nicht, sodass die Bundesregierung einen solchen Beschluss nicht einfach politisch aufheben kann.

Unabhängig davon nehmen wir die möglichen Auswirkungen sehr ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit halte ich es für problematisch, Kürzungen in einem Bereich vorzunehmen, in dem viele Menschen bereits heute monatelang auf einen Therapieplatz warten. Psychische Erkrankungen verursachen große Einschnitte im Leben der Bürgerinnen und Bürger und haben, wie Sie bereits richtig angemerkt haben, zudem erhebliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgekosten, etwa durch Chronifizierung, Arbeitsunfähigkeit oder Frühverrentungen. Trotz angespannter Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung darf sich die ambulante Versorgung der Betroffenen meines Erachtens nicht weiter verschlechtern.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Stegner

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