Warum liefern deutsche Unternehmen immer noch Material nach Russland, welches für Waffen verwendet werden kann?
Sehr geehrter Herr Stegner,
einem bericht aus dem Medium Golem vom 28.06.2026 zufolge soll eine neue russische Drohne im einsatz sein, welche laut HUR, Teile aus Deutschland identifiziert haben will.
Warum greift der Ausschuss bzw. die Bundesregierung nicht durch und unterbindet solche Lieferungen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der von Ihnen angesprochene Fall ist leider kein Einzelfall: Der ukrainische Militärgeheimdienst HUR hat bereits mehrfach in geborgenen russischen Kamikaze-Drohnen der Geran-Reihe westliche Bauteile identifiziert – neben der von Ihnen genannten Geran-4 (Komponenten u. a. aus Großbritannien, den USA, Deutschland, China, der Schweiz, Japan und Taiwan, https://www.golem.de/news/geran-4-russland-setzt-jet-drohnen-gegen-ukrainische-kampfflugzeuge-ein-2606-210270.html) auch bei der Geran-3 im September 2025 (rund 50 ausländische Bauteile, darunter aus Deutschland) und bei der Geran-5 Anfang 2026, in der laut HUR ein Transistor des deutschen Chipherstellers Infineon verbaut war (https://www.t-online.de/nachrichten/ukraine/id_101096612/ukraine-krieg-geran-5-neue-russische-kampfdrohne-mit-deutschen-teilen.html).
Wichtig ist mir dabei eine Einordnung: Es handelt sich nach bisherigem Kenntnisstand nicht um direkte, legale Lieferungen deutscher Unternehmen nach Russland. Infineon erklärte sowohl im Fall der Geran-5 als auch bei einer ähnlichen Analyse zur Drohne „Orion", das eigene Russlandgeschäft bereits 2022 eingestellt zu haben – die Kontrolle über Weiterverkäufe durch Dritte sei aber schwierig (https://www.tagesspiegel.de/internationales/trotz-sanktionen-ukrainischer-geheimdienst-findet-deutsche-bauteile-in-russlands-orion-drohne-14771507.html). Das eigentliche Problem liegt darin, dass sogenannte Dual-Use-Güter über Drittstaaten und Zwischenhändler umgeleitet werden und so trotz Sanktionen in der russischen Rüstungsindustrie landen. Ausfuhr, Verkauf und Weitergabe solcher Güter nach Russland sind längst verboten (https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/Restriktive_Massnahmen_Russland/restriktive_massnahmen_russland_node.html); seit März 2024 müssen EU-Exporteure ihren Kunden vertraglich sogar den Re-Export solcher Güter nach Russland untersagen (sogenannte No-Russia-Klausel, Art. 12g). Die Regeln existieren also – die eigentliche Herausforderung ist die Durchsetzung gegen Umgehung über Drittländer.
Genau dieses Problem beschäftigt uns im Unterausschuss für Rüstungs- und Proliferationskontrolle, Nichtverbreitung und internationale Abrüstung, dessen Vorsitzender ich bin. Der Jahresabrüstungsbericht (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1178390) der Bundesregierung widmet der Kontrolle von Rüstungs- und Dual-Use-Gütern ein eigenes Kapitel. 2025 hat die Bundesregierung dort unter anderem Projekte zur Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1540 sowie die sogenannte Erlangen-Initiative fortgeführt, die Wissenschaft und Exportkontrollbehörden in Partnerländern für die Ziele der Exportkontrolle sensibilisieren soll. Das Problem ist also politisch erkannt – es hakt an der internationalen Durchsetzung gegen Umgehungspraktiken.
Ich habe schon früher klargemacht, dass ich nichts von Unternehmen halte, die mit legalistischen Tricks Güter doch noch an geopolitische Gegner unserer Demokratie gelangen lassen, oder die Lieferung zumindest nicht aktiv verhindern, wo sie es könnten. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass Kontrollen nicht erst am Endprodukt, sondern schon bei Zwischenhändlern und Re-Exporten ansetzen, und dass die EU ihre Sanktionslisten enger mit den Erkenntnissen aus solchen Drohnen-Analysen abgleicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner

