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Ralf Kalich
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Frage von Bernd R. •

Frage an Ralf Kalich von Bernd R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kalich,

der Verein "Deutsche Vereinigung für eine christliche Kultur e.V.", bei dem ich nicht Mitglied bin,  wird gemäß Abgabenordnung nicht als gemeinnützig angesehen, weil er  sich als politischer Verein ansieht (1).

Parteien, die m.W. auch als politische Vereinigungen angesehen werden, erhalten unter bestimmten Bedingungen Wahlkampfkosten vom Steuerzahler erstattet, als sei z.B. das großflächige Behängen der Landschaft und nutzen des öffentlicher/Privaten Raums- mitunter als Verkehrsgefährdung eingestuft- eine gemeinnützige Angelegenheit ungeachtet des konkreten Inhaltes der (Verführungs-?)- Botschaften (2).

Wie stehen Sie zu dieser offensichtlichen Diskrepanz in der Beurteilung des Nutzens politischer Vereinigungen in punkto "Gemeinnützigkeit"?

Mit freundlichen Grüßen

B. R.

1) https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Vereinigung_f%C3%BCr_eine_christliche_Kultur#Steuerrechtlicher_Status_des_Vereins
2) http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Autoclub-Wahlkampf-schlecht-fuer-Verkehrssicherheit-1498317062

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rieder,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte:

Parteien erhalten staatlich Mittel nicht, weil sie gemeinnützig sind, sondern weil sie einen grundgesetzlichen Auftrag haben:
Artikel 21 (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

Der von Ihnen genannt Verein erfüllt offenbar nicht die Kriterien der Abgabenordnung (§§ 51 - 68) und ist somit weder nicht gemeinnützig noch eine Partei.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kalich

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