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Rainer Albrecht
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Frage von Clara S. •

Frage an Rainer Albrecht von Clara S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Albrecht,
laut dem NDR (https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Harter-Lockdown-in-MV-in-Kraft-getreten,coronavirus4980.html) sind neben Kitas, Schulen und Geschäften auch Bibliotheken von der Schließung betroffen. Entgegen dieses Artikels (und den Beschlüssen des MV-Gipfels?) sind alle Bibliotheken der Universität Rostock weiterhin geöffnet.
Wie kann das sein? Hat (die Uni) Rostock einen Sonderstatus, von dem ich nichts weiß? Gilt die Schließung erst ab einer bestimmten Inzidenz?
Über eine klärende Antwort würde ich mich sehr freuen!
Liebe Grüße
Clara Stern

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Stern,

vielen Dank für Ihre Frage.

Diese habe ich an die Staatssekretärin des Bildungsministerium, Frau Bowen, mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet.

Die Antwort habe ich Ihnen nachstehend aufgeführt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Albrecht

 

 

Lieber Herr Albrecht, 

 

die Berichterstattung des NDR ist so nicht ganz richtig. 

 

In der aktuell gültigen Corona-LVO ist unter § 2 Absatz 9 geregelt: 

 

(9) Bibliotheken und Archive sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Davon ausgenommen ist die Aus- und Rückgabe im Rahmen des Leihbetriebs, einschließlich der Fernleihe, sowie die begrenzte Öffnung der Bibliotheken an den Hochschulen für Studierende zur Vorbereitung auf zwingend anstehende Prüfungstermine und zur Erstellung termingebundener Prüfungsleistungen. Für den Leihbetrieb und die begrenzte Öffnung der Hochschulbibliotheken besteht die Pflicht, die Anlage 9 einzuhalten. 

 

Das heißt, dass Bibliotheken und Archive für den Publikumsverkehr geschlossen sind. Bücher können aber ausgeliehen und zurückgegeben werden. Die Bibliotheken sind also nicht gänzlich geschlossen. 

An den HSen können einzelne Studierende, die sich auf die Prüfungen vorbereiten müssen oder z.B. ihre Abschlussarbeit schreiben sich auch in der Bibliothek aufhalten. 

 

Ich hoffe, das reicht als Information. 

 

Die aktuell gültige LVO ist zu finden unter: 

https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Corona-Verordnung.pdf

 

Viele Grüße

Susanne Bowen

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