Weitere Fragen an Philipp Rottwilm
Die Abgeordnetenentschädigung (die sogenannten Diäten) beträgt seit dem 1. Juli 2025 monatlich 11.833,47 Euro. Abgeordnete erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Die Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.
Anstatt einer Pflicht zu 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Einbau, sieht das neue Gesetz für Gas- und Ölheizungen ab 2029 eine schrittweise Erhöhung klimafreundlicher Brennstoffe (z.B. Bioanteile) vor.
Nachdem wir bereits bei einigen Landtagswahlen und der Europawahl das Wahlalter schon bei 16 Jahren festgelegt haben, ist es sinnvoll, dass junge Menschen ab 16 Jahren auch bei Bundestagswahlen mitentscheiden sollten.
Tatsächlich wäre zu befürchten, dass der Ausbau kleiner Photovoltaik-Anlagen zum Erliegen käme und so zehntausende Arbeitsplätze in der Solarbranche gefährden werden könnten.

