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Petra Nicolaisen
CDU
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Frage von Günther J. •

Frage an Petra Nicolaisen von Günther J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo und guten Abend.
Ich bin Krankenpfleger. Arbeite seit 15 Jahren im Außendienst.
Begleite Patienten mit künstlichem Darm Ausgang.
Diese benötigen Hilfsmittel.Doch deren Erstattung werden aktuell bei Tk und DAK immer weiter gekürzt.Angestrebt minus 20%.
Es gibt eine Petition dazu.
Aber was wäre seitens der Regierung dazu gedacht.
Würde mich über eine Info dazu freuen.
Mit freundlichen grüßen Günther jachow twedt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.01.2018, in der Sie auf die Thematik der Stomaversorgung hingewiesen haben.

Grundsätzlich ist der Anspruch des gesetzlich Versicherten auf die notwendigen Hilfsmittel im Sozialgesetzbuch fünf (SGB V) definiert. Sind die benötigten Hilfsmittel vom Arzt verordnet, so erstattet die Krankenkasse in der Regel die Kosten.

Stomaartikel fallen unter die Kategorie Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen, werden also erstattet. Dabei haben wir uns im Rahmen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) dafür eingesetzt, dass Krankenkassen bei Ausschreibungen ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen mehrkostenfreien Hilfsmitteln einräumen müssen. Im Hinblick auf die Stomaversorgung müssen Krankenkassen für die entsprechende Versorgung ihrer Versicherten Verträge mit den Leistungserbringern abschließen. Das kann im Rahmen von Beitrittsverträgen oder – seltener – von Ausschreibungen geschehen.

Zudem müssen die Krankenkassen künftig bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Ausschreibungsverträgen zur Hilfsmittelversorgung neben dem Preis auch andere Kriterien, wie Qualität, Zweckmäßigkeit, Lieferbedingungen oder Zugänglichkeit der Leistung beispielsweise für Menschen mit Behinderungen, adäquat berücksichtigen. Soweit diese qualitativen Anforderungen der Liefer- oder Dienstleistungen nicht bereits in der Leistungsbeschreibung festgelegt sind, darf die Gewichtung der Zuschlagskriterien, die nicht den Preis oder die Kosten betreffen, 50 Prozent nicht unterschreiten.

Die DAK hat im letzten Jahr die Stomaversorgung ausgeschrieben. Viele betroffene Stomaträger, die bei der DAK versichert sind, machen sich verständlicherweise Sorgen über die zukünftige Versorgung. Bis Anfang Januar 2018 läuft das DAK-Bewerbungsverfahren für die Leistungserbringer. Ab dem 1. April 2018 sollen dann die jeweiligen „Ausschreibungsgewinner“ die Versorgung übernehmen.

Gemäß § 127 Absatz 1 Satz 6 SGB V gibt es aber Hilfsmittel, für die Ausschreibungen nicht zweckmäßig sind, etwa dann, wenn diese Hilfsmittel für einen bestimmten Versicherten individuell angefertigt werden. Dazu zählen auch Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil. In diesem Fall kommt ein Hilfsmittelversorgungsvertrag nicht über eine Ausschreibung, sondern auf dem Verhandlungsweg zustande.

Die Prüfung der Krankenkassen im Zusammenhang mit der Versorgung von Heil- und Hilfsmitteln obliegt dem Bundesversicherungsamt (BVA). Derzeitig stehen Vorwürfe gegen mehrere große Krankenkassen im Raum, zu sehr auf den Preis und zu wenig auf die Qualität zu achten. Dies gilt unter anderem auch für das Ausschreibungsverfahren über die Stomaversorgung. Hier hat das BVA die Prüfung aufgenommen. Gegenstand dieser Prüfung sind auch Produkte der DAK zur Stomaversorgung. Das Prüfverfahren will das BVA dem Vernehmen nach im Februar 2018 abschließen. Wir erwarten die Ergebnisse dieser Prüfung mit Spannung und werden das Thema vor diesem Hintergrund weiter diskutieren.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft

Mit freundlichen Grüßen
Petra Nicolaisen, MdB

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