Wie stellt Baden-Württemberg sicher, dass seine Beamte nicht Mitglied einer rechtsextremen Organisation, wie der AfD, sind?
Horst Seehofer hat das bereits 2019 prüfen lassen und es hieß man müsste die Einschätzung des Verfassungsschutzes abwarten. Nun hat der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextrem" eingestuft.

Eine Mitgliedschaft in einer gesichert rechtsextremen Partei und dem eidesstattlichen Bekenntnis eines Beamten oder einer Beamtin zur freiheitlich demokratischen Grundordnung schließt sich meines Erachtens aus. Daher sollten entsprechende disziplinarrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, eingeleitet werden, wenn eine Mitgliedschaft eines Beamten oder einer Beamtin in einer gesichert rechtsextremen Partei bekannt werden.
Dass dies rechtens und erfolgreich ist, sieht man beispielsweise anhand der letztinstanzlichen Entscheidung des OLG Stuttgart im Verfahren gegen das, inzwischen ehemalige AfD-Mitglied und MdB a.D. Thomas Seitz.