(...) Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass alle Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat, die auf mögliche Interessenverknüpfungen hinweisen können, anzuzeigen und zu veröffentlichen sind. Das Nähere ergibt sich aus den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages, welche Sie auf folgender Seite finden: http://www.bundestag.de/abgeordnete18/nebentaetigkeit/nebentaetigkeit/213826 . (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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