Portrait von Peter Bauer
Peter Bauer
FREIE WÄHLER
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Peter Bauer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Wilfried M. •

Frage an Peter Bauer von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Bauer,

unserer Gruppe fallen folgenreiche Datenschutzprobleme auf in den Bereichen "Jugendhilfe" (SGB VIII) und Familiengerichtsbarkeit.

So werden in Sorgerechtsverfahren immer wieder ganze - an das Familiengericht adressierte - Parteischreiben und sogar psychol. Sachverständigengutachten, die auf Veranlassung des Gerichts angefertigt werden, ohne Befugnis an das Jugendamt versandt. Solche Schriftstücke enthalten regelmäßig Privatgeheimnisse, auch Gerüchte und Fehleinschätzungen hierzu.

Zugrunde liegt wohl eine entspr. Propaganda aus München (Landesjugendamt und zwei Ministerien).

Unter anderen sehen zwei MdB der LINKEN, nämlich Ex- Familienrichter Wunderlich und die Sozialpädagogin Golze, in der Übersendung von psychol. Gutachten an das Jugendamt ohne Zustimmung der Betroffenen skandalöse Rechtsverletzungen, deren Nichtahndung ein Vollzugsproblem wäre (vgl. Links 1 und 2).

Wir haben uns auch an Verantwortlliche im Wahlkreis Ansbach gewandt und bislang KEINERLEI Auskünfte zu der hier verbreiteten Praxis erhalten, so auch von Herrn MdL Breitschwert (vgl. unsere Anfrage vom 25.10.09 unter Link 3).

Wäre es Ihnen möglich, diesen unerfreulichen und auch in jeder Hinsicht teuren Mißständen nun einmal von Seiten der Landtags- Opposition auf den Grund zu gehen?

Mit freundlichen Grüßen

W. Meißner
Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland

(1) http://www.abgeordnetenwatch.de/joern_wunderlich-650-5524--f220130.html#q220130
(2) http://www.abgeordnetenwatch.de/diana_golze-650-5655--f196624.html#q196624
(3) http://www.abgeordnetenwatch.de/klaus_dieter_breitschwert-512-11189--f238374.html#q238374

Portrait von Peter Bauer
Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für Ihre Anfrage . Die Problematik ist stets einzelfallabhängig. Nach meiner Auffassung ist der Datenschutz selbstverständlich sehr ernst zu nehmen, andererseits muss das Jugendamt die Möglichkeit haben, sich ein umfassendes Bild über die Situation in der Familie zu machen.

Deshalb teilen die Gerichte nach § 17 Abs. 3 SGB VIII in Scheidungssachen, bei denen minderjährige Betroffen sind, die Stammdaten mit. So werden die Jugendämter in die Lage versetzt, ihre Beratungsangebote unterbreiten zu können. Allerdings ist es nach Abwägung aller Gesamtumstände sinnvoll, weitergehender Daten, Gutachten etc. weiterzuleiten.

Ob dies im konkreten Fall zu Recht erfolgt ist kann ich von hier aus nicht beurteilen und rege an gegebenenfalls bei einem Fachanwalt anzufragen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof.(Univ.Lima) Dr. Bauer