Diana Golze (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Diana Golze
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Sozialpädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Brandenburg
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(...) Auf Ihre Anfrage zur Übertragung des Behindertenpauschalbetrages kann ich Ihnen leider nur mitteilen, dass dies im Einvernehmen beider Eltern geschehen müsste. Die Pauschale kann also nur durch einen gemeinsamen Antrag und Zustimmung Ihres Vaters auf Ihre Mutter übertragen werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
02.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Golze,

Ich beziehe mich auf ihre Antwort vom 19.12.2008 zu meiner Anfrage.

Ich stimme Ihnen selbstverständlich zu, daß jedes Kind das Grundrecht auf Bildung hat. Allerdings verstehe ich den Grund nicht, warum die Kita für Sie das absolut einzige "Bildungskonzept" ist, welches mit Steuermitteln gefördert werden darf.

Es ist doch prinzipiell für das Kind völlig gleichgültig, ob es in der prägensten Lebensphase der ersten drei Jahren im Elternhaus "gebildet" und erzogen wird, oder ob diese Aufgabe von einer staatlichen Einrichtung übernommen wird.

Warum ist Ihrer Auffassung nach die elterliche Bildung nicht derselben staatlichen Förderung wert, wie die institutionalisierte Bildung in Kitas, Krippen etc.?

Bitte bedenken Sie, daß jedes Kind individuell ist. Was ist mit Kindern, die sich in Kitas schlicht unwohl fühlen und lieber bei ihrer Mutter sind? Wir sollten uns in der Familienpolitik doch wohl in erster Linie an den individuellen Bedürfnissen der Kinder orientieren, oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Diana Golze
10Empfehlungen
13.01.2009
Diana Golze
Sehr geehrter Herr ,

sicher wollen und müssen wir auf die individuellen Bedürfnisse jedes Kindes eingehen. Dies steht auch in jedem Konzept eine guten Kita. Aber auch ich kenne Kinder, die sich in einer Kita nicht wohlgefühlt haben und deshalb eine andere Einrichtung besuchen oder wieder von den Eltern/der Mutter zu Hause betreut werden.

In einem bin ich mir aber sicher: Auch die engagiertesten Eltern können die Erfahrungen und Erlebnisse nicht ersetzen, die sich in einer Gruppe mehrerer gleichaltriger Kinder bieten. Das kann keine wöchentliche Krabbelgruppe und auch nicht ein oder zwei jüngere oder ältere Geschwister - und die Zahl der Familien mit mehr als drei Kindern hat rapide abgenommen. Voneinander lernen, Spracherwerb, teilen, schlichten - all das lernt ein Kind mit und von anderen Kindern nicht nur schneller, sondern auch realitätsbezogener.
Und die Förderung durch gut qualifiziertes Personal sollte ebenfalls nicht unterschätzt werden, in vielen Fällen lernen Kinder hier erstmals sowohl Grenzen kennen als auch Anerkennung als eigene Persönlichkeit.

Ich finde es gut und richtig, dass die Bundesregierung also in diese Form der Kindertagesbetreuung investiert, für die - das will ich hier nochmals wiederholen - die meisten Eltern Gebühren bezahlen. Eine Bezahlung für die Wahrnahme elterlicher Pflichten durch den Staat kommt für mich schlicht nicht in Frage, denn seine Kinder zu erziehen und zu fördern sollte nicht nur inneres Bedürfnis aller Eltern sein, sondern ist Verpflichtung laut Grundgesetz. Dort heißt es: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.". Dort steht nicht, dass Eltern dafür bezahlt werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen
Diana Golze
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
13.01.2009
Von:

Hallo Frau Golze,
nach Durchsicht der Antworten, bin ich noch nicht auf die passende gestossen. Im Prinzip handelt es sich um eine Länderkompetenz, die aber evtl. vom Bund gestützt werden könnte. In NRW gibt es KiBiz: Somit wird die Nachmittagsbetreuung von der jeweiligen Schule verantwortet. Jedoch bietet dies nicht jede. Die wohl zukünftige Schule hat keine Nachmittasbetreuung. Die einzige Alternative wäre dann - falls möglich - eine Tagesmutter für ein Schulkind. Ob dies pädagogisch sinnvoll ist, sei dahingestellt. Die unterschiedliche Beiträge für die Betreuung varieren nach Stadt und Land und somit nach Einrichtung und Jugendamt. Meines Erachtens widerspricht dies dem Gleichstellungsgrundsatz. In Siegburg wird sogar die Betreuung nach Einkommen berechnet. Andere Einrichtungen erheben andererseits horrende Beiträge.

Der Verzicht auf die Halbtagsstelle würde uns ebenfalls auf Dauer ruinieren, allerdings bliebe aufgrund der hohen Betreuungskosten, ebenfalls nur noch weniger als die Hälfte von dem Gehalt meiner Frau über.

Welche Möglichkeiten und Wege wären hier denkbar, dieses Dilema aufzulösen?

Darüber hinaus - denke ich - sind einige Eltern hiervon ebenfalls betroffen.

Vielen Dank und Grüsse


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Frage zum Thema Kinder und Jugend
03.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Golze,

In Californien gibt es ein Programm "First 5", in dem alle Kinder vom Mutterleib an bis zum 5. Lebensjahr so gefördert werden, dass diese mit gleichen Chancen in die Schule kommen.

Diese Programm wird dort aus den Steuereinnahmen auf Tabakerzeugnisse finanziert.

EIn Bericht über die Erfolge des Programms können SIe hier finden:

www.theusdaily.com

Dieses Programm ist sehr erfolgreich, im Gegensatz zu den meist verbalen (und offensichtlich nicht sehr erfolgreichen) Aktionen in unserem Land.

Was halten Sie von dem Programm, und davon, dies auch bei uns zu gegebenenfalls zu etablieren?

mit besten Grüßen
Antwort von Diana Golze
2Empfehlungen
11.05.2009
Diana Golze
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email und das darin gezeigte Interesse an den Zukunftsperspektiven der Kinder in Deutschland.
Das Programm "First 5" in Kalifornien macht zwei Dinge ganz deutlich.
Erstens: Kinder brauchen einen guten Mix aus Zeit, Geld und Infrastruktur.
Mit diesem Programm ist ihnen all dies zur Verfügung gestellt worden. Die Vergabe der Mittel erfolgte direkt vor Ort, weil dort der Bedarf am besten eingeschätzt werden kann. Wünschenswert wäre sicher eine Förderung aller Kinder, unabhängig vom Wohnviertel, aber bei einkommensschwachen Kindern anzufangen ist sinnvoll.
Zweitens zeigt sich aber auch hier, dass dieser Bereich zu den anfälligsten gehört, wenn der Rotstift in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gezückt wird.
Gerade hier wurde Hand angelegt, wie auch in Deutschland seit Jahren bei Kindern und Jugendlichen gespart wurde. Gerade jetzt muss aber aus meiner Sicht in die Kinder und ihre Familien und Strukturen investiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Diana Golze
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Frage zum Thema Gesundheit
15.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Golze.

Im Jahr 2006 wurde durch den Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbes im Gesundheitswesen verabschiedet. Nunmehr haben mehr als 50% aller gesetzlichen Krankenkassen ihre Hilfsmittelversorgung über eine Ausschreibung nach VOL vergeben. Die Ergebnisse sind fraglich, da die Versorgungsqualität stark gesunken ist. Dies jedoch könnte sich vielleicht noch mit einer Überversorgung aus der Vergangenheit entschuldigen lassen.
Wie sehen Sie die Entwicklung in dieser Richtung ?
Welche Maßnahmen präferiren Sie im Bezug auf die Überversorgung und somit erfolgten Rezeptbetrügerreien ?
Wie stehen Sie zur Änderung des Paragrafen 127 Abs. 2 im Bezug auf die EU-Rechtskonformität ?

Antwort von Diana Golze
3Empfehlungen
22.05.2009
Diana Golze
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Da es sich nicht um eine Frage aus meinem direkten Fachgebiet handelt, habe ich mich mit meinem Kollegen MdB Frank Spieth dazu verständigt. Wir haben schon im Januar 2007, als das Gesetz im Bundestag beraten wurde, auf die Probleme der geplanten Ausschreibungen hingewiesen. Hier geht es einzig und allein darum, Geld zu sparen auf Kosten der Qualität. Das entscheidende Zuschlagskriterium in den Ausschreibungen ist zumeist der niedrigste Preis. Wir fürchten weiterhin, dass mit den Ausschreibungen mittelständische Strukturen zerstört werden, die kurzfristig nicht wieder hergestellt werden können. Es etablieren sich stattdessen Oligopole, da große Firmen im Vorteil sind bei Ausschreibungen. Dort, wo Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung gemacht wurden, ging dies in aller Regel zulasten der Versorgungsqualität.
Den Patientinnen und Patienten wird bei Massenware, wie Windeln, eine schlechte Qualität zugemutet. Bei individuell angepassten Hilfsmitteln kann meist kein guter Vor-Ort-Service geboten werden, der aber dringend nötig ist. Mein Kollege Spieth hat im Bundestag in Reden, in Kleinen Anfragen und in schriftlichen Fragen auf das Problem hingewiesen. Kleinere Änderungen haben die Bundesregierung und die Koalition infolgedessen auch vorgenommen.
Ihren grundsätzlichen Kurs, die Kommerzialisierung und Privatisierung in allen Bereichen, haben Union und SPD aber beibehalten. In dieser Legislaturperiode wird sich dies auch leider nicht mehr ändern. Ich hoffe, nach der Bundestagswahl wird eine Politik zum Wohle der Patienten möglich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Diana Golze
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Golze,

Sie sind Sozial- Pädagogin und Mitglied der Kinderkommission.

Wie ich immer wieder höre, werden für Familiengerichte erstattete psychologische und psychiatrische Sachverständigengutachten, die naturgemäß jede Menge Privatgeheimnisse (auch Irrtümer/Desinformationen zu persönlichsten Lebensverhältnissen von Eltern und Kindern) enthalten, ohne informiertes Einverständnis der Betroffenen an Jugendämter geschickt.
Letztere sind in Sorgerechtsverfahren regelmäßig nicht verfahrensbeteiligt.
Solche Datenübermittlungen sind nach PROKSCH ("Frankfurter K. zu § 17 Abs. 3 SGB VIII) nicht nur rechtswidrig (u.a.: § 170 GVG, § 624(4) ZPO, § 203 Abs. 2 (1) StGB, § 63 SGB VIII), sondern für die Jugendamtsarbeit schädlich, da die Bediensteten an einer unbefangenen Sachbearbeitung gehindert sind, möglicherweise sogar desinformiert werden durch falsche Gutachten bzw. Gutachteninhalte/ Desinformationen.

Betroffen sind oft rechtsunkundig bzw. werden z.B. von bestimmten Rechtsanwälten in Unwissenheit gehalten.
So behauptet der Münchner Anwaltverein in "Leitlinien zum Münchner Modell" völlig irreführend, der (psychol.) Sachverständige sei gegenüber dem Jugendamt nicht schweigepflichtig.

Wie stehen Sie als LINKE Abgeordnete dazu, daß diese doch eindeutig grundrechtswidrige Praxis aufrecht erhalten wird, zu der ausgerechnet der Anführer einer international agierenden Profit- Psychoorganisation aufruft (nämlich auf S. 43 in der offiziellen Broschüre "Trennung und Scheidung" des Bayerischen Landesjugendamtes), die schon mehrfach (1, 2, 3, 4) wegen unwissenschaftlicher Begutachtungspraxis und überhöhten Rechnungen öffentlich angegriffen wurde?

Mit freundlichen Grüßen
W.
Psychiater&Psychotherapeut
Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland

1) de.video.yahoo.com
2) www.moehnle.eu
3) www.gwg-gutachten.de
4) www.kandidatenwatch.de
Antwort von Diana Golze
3Empfehlungen
11.09.2009
Diana Golze
Sehr geehrter Herr ,

es tut uns unendlich Leid, dass Sie die Antwort auf Ihre Frage erst so spät bekommen. Leider ist diese mail im Trubel aller Wahlen und deren Vorbereitung nach hinten gerutscht.Wir hoffen sehr auf Ihr Verständnis.

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben und für Ihre Schilderungen.

Der Wortlaut des betreffenden Gesetzes ist in Bezug auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt eindeutig. Nach § 17 Abs. 3 SGB VIII teilen die Gerichte in Scheidungssachen, bei denen minderjährige Betroffen sind, nur die Stammdaten (Name, Anschrift) mit, damit die Jugendämter ihre Beratungsangebote unterbreiten können. Die Übersendung weitergehender Informationen, wie Gutachten etc., wird davon nicht erfasst. Eine solche Übermittlung wäre, wie von Ihnen dargelegt, ein Verstoß gegen diverse Vorschriften wie § 624 IV ZPO a.F. (seit 01.09.09 § 139 FamFG), 170 GVG etc.

Dies ist nur dann in einem bestimmten Umfang zur Sachaufklärung und nach einer Abwägung zulässig, wenn z.B. das Jugendamt durch das Gericht herangezogen wird (früher §§ 49, 49a FGG, seit 01.09.09 § 162 FamFG) oder als Beteiligter dem Prozess beitritt (§ 162 II FamFG).

Sofern die beschriebene Handhabung durch die Gerichte zutrifft, wäre diese also rechtswidrig.

Die Frage der Verfahrensbeteiligten hat meine Fraktion in einem Entschließungsantrag (DRS 16/9816) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (Drs. 16/6815) deutlich gemacht. Hier heißt es: "Die Rollen der Verfahrensbeteiligten sind zu undifferenziert auf Einigung und Vermittlung ausgelegt. Dies betrifft insbesondere die sachverständigen Gutachterinnen und Gutachter und den Verfahrensbeistand."

In diesem Antrag fordert DIE LINKE (die Bundesregierung auf,) "gesetzliche Vorschläge zur Effektivierung der Rechtskontrolle im Einzelfall durch eine an

dem bisherigen Instanzenzug ausgerichtete Gestaltung der Rechtsmittel zu unterbreiten:" Ich denke, dass diese Forderung Ihrem Ansinnen entgegenkommen würde bzw. ein Lösungsweg für die von Ihnen geschilderten Fälle wäre.

Denn selbstverständlich ist es skandalös, wenn derartige sensible Daten unreflektiert verbreitet werden. Aus meiner Sicht könnte lediglich von unserer Seite (als Fraktion) geprüft werden, ob und an welchen Stellen das Gesetz ggf. verschärft oder konkretisiert werden könnte, aber da diese Handlungsweise auch jetzt schon verboten ist, ist es eher ein Vollzugsproblem.

Beim vorliegenden Sachverhalt ist natürlich ein nicht klein zu redendes Problem, dass das Gericht hier u.a. "Vollzugsbehörde" des Gesetzesauftrages ist. Normalerweise sind die Gerichte aber "Oberkontrollbehörde" hinsichtlich des Vollzuges eines gesetzlichen Auftrages und entscheiden per Urteil oder Beschluss, ob eine Behörde (Verwaltung) rechtswidrig gehandelt hat.

Denn die Einhaltung des Rechts ist Aufgabe der Gerichte selbst und von Behörden, z.B. der Datenschutzbehörden, so dass bei Kenntniserlangung solcher Vorgänge z.B. der Datenschutzbeauftragte informiert werden könnte. Dies wäre in diesem Fall auch meine Empfehlung an Sie.

DIE LINKE hat in der Debatte um das oben benannte Gesetz versucht, mit einem eigenen Antrag viele dieser Fragen im Sinne der Kinder aber auch ihrer Familien zu stellen. Dennoch bleibe ich dabei: Gerichtssäle sind kein Ort für Kinder! Darum ist es aus meiner Sicht notwendig, die Jugendämter in ihrem Aufgabenbereich zu stärken und somit ein gutes, hochwertiges und flächendeckendes Netz an Beratungsangeboten für Eltern und für Kinder vorzuhalten, die ohne zeitlichen Druck unabhängig zum Wohl der Kinder arbeiten können. Ich habe bereits in einer anderen Frage zu diesem Thema deutlich gemacht: Unsere Fraktion und auch ich als kinder- und jugendpolitische Sprecherin stehen für eine Stärkung der finanziellen und personellen Ausstattung der Jugendämter. Die Politik hat in den vergangenen Jahren aber Schritte in eine andere Richtung gemacht. Mittel für die Kinder- und Jugendhilfe wurden sukzessiv abgebaut, worunter vor allem die Personalausstattung litt. DIE LINKE setzt sich für eine Politik ein, die es den Jugendämtern ermöglicht, durch gut aus- und weitergebildetes Personal den Auftrag zu erfüllen, der ihnen durch das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und das Kindschaftsrecht aufgetragen wird: der Schutz des Kindeswohls. Dass es auch bei familiengerichtlichen und jugendamtlichen Entscheidungen falsche gibt, wird sicher niemand bestreiten. Rechtswidriges Verhalten ist auch aus meiner Sicht nicht einfach hinzunehmen. In der Debatte um das Kinderschutzgesetz war genau die Frage der Weitergabe von sensiblen Daten ein Grund für uns, Kritik an diesem Gesetz deutlich zu machen.

Der Weg, das Jugendamt als Beratungs- und Netzwerkstelle zu beschimpfen oder in Frage zu stellen, ist aber aus meiner Sicht der falsche.

Mit freundlichen Grüßen

Diana Golze
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